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abwiesen. Hienach erklärte dann Osterreich mit großem Be—
dauern ihre Unausführbarkeit. Als ihm endlich die Stunde
gekommen schien, legte Metternich, unter Beseitigung aller
preußischen Wünsche, einen Entwurf des Herrn v. Wessen-
berg vor, welcher das System eines völkerrechtlichen Staaten-
bundes unabhängiger und gleichberechtigter Souveräne, unter
Osterreichs leitendem Präsidium, unverhohlen entwickelte. Die
Mittelstaaten setzten darin noch eine Anzahl verbessernder
oder verwässernder Anderungen durch, und so erhielt diese
Urkunde die Sanction als deutsche Bundesacte.
Dies inhaltleere Ergebniß wurde von dem deutschen
Volke theils mit kalter Gleichgültigkeit, theils mit patriotischer
Entrüstung ausgenommen. Auch die Mehrzahl der deutschen
Regierungen war wenig damit zufrieden. Es war das Beste,
sagte Mecklenburg, was unter den gegebenen Umständen zu
erlangen war. Immer besser, seufzte Hardenberg, ein solcher
Bund, als gar keiner. Die Bundesacte, erklärte einige Jahre
später der preußische Minister, Graf Bernstorff, war der un-
reife Abschluß einer übereilten Unterhandlung.
Um so größer war die Genugthuung in der Wiener
Hofburg. Metternich hatte auf allen Punkten gesiegt. Dem
unbedachtsamen Hardenberg hatte er seine diplomatische Über-
legenheit gründlich dargethan, und was er für Osterreich
gewollt hatte, vollständig durchgesetzt.
Eine andere Frage ist es, ob er das für Ssterreich und
Deutschland Richtige gewollt, ob er nicht bloß ein kunstreicher
Diplomat, sondern auch ein einsichtiger Staatsmann gewesen ist.
Wenn Hardenberg“s deutscher Verfassungsplan verwirklicht
wurde, so hatte in der entscheidenden Reichsbehörde, dem
Directorium der fünf Kreisobersten, Osterreich die sichere