56 Karlsbader Beschlüsse.
von Stein 1808 eingeschlagenen und von Hardenberg fort-
gesetzten Reformpolitik. Jene Untersuchung gerieth unter die
Leitung bureaukratischer und feudaler Absolutisten, und auf
die Gesinnung, mit welcher sie dann geführt wurde, wirft
nicht bloß ihre überall angewandte Willkür und Roheit,
sondern vor Allem der Umstand ein grelles Licht, daß die
Männer, die an erster Stelle den Geist der Befreiungskriege
erweckt und genährt hatten, Stein und Gneisenau, Schön
und Justus Gruner, Schleiermacher und Arndt, Jahn und
Görres, von den Proceduren dieses Gerichts betroffen oder
doch in seinen Acten verdächtigt wurden. Sodann aber erhob
Metternich seine Stimme. In pompösen Erklärungen stellte
er das rothe Gespenst seinen geängstigten Bundesgenossen
vor die Augen, eine ungeheuere, durch ganz Deutschland ver-
zweigte Verschwörung, der nur mit vereinter Kraft und
schnellstem Vorgehen begegnet werden könne. So gewann
er Preußens Zustimmung zu dem Plane, eine kleine Zahl
zuverlässiger Regierungen in Karlsbad zu versammeln, mit
ihnen die nöthigen Beschlüsse zu vereinbaren, und dann den
Bundestag zu sofortiger einstimmiger Annahme derselben zu
zwingen. Neun Minister vereinten sich demnach in Karls-
bad, um nach Metternich's Anträgen den verruchten Gedanken
der deutschen Einheit für alle Zukunft aus den deutschen
Köpfen auszurotten. Es wurde verabredet, das gesammte
Unterrichtswesen in Deutschland unter polizeiliche Aufsicht zu
stellen, jede Druckschrift unter 20 Bogen der polizeilichen
Censur zu unterwerfen, jede in der Erfüllung dieser Gebote
lässige Regierung durch militärische Execution zu ihrer Pflicht
anzuhalten, und zur Verfolgung der Demagogen in allen
deutschen Staaten eine Bundes-Untersuchungscommission in