Annahme durch den Bundestag. 57
Mainz niederzusctzen. Preußen, welches hiebei überall die
härtesten Anträge stellte, wollte dieser Behörde sogar richter-
liche Function beilegen, Kaiser Franz aber schrieb mit fast
ynischer Naivetät, man wisse ja noch gar nicht, ob sie etwas
herausbringen werde. Er hatte ganz Recht, es kam auch
nichts Erhebliches heraus. Aber die Beschlüsse blieben den-
noch bestehen. Endlich hätte Metternich gerne ähnliche Zügel
wie den Universitäten auch den Kammern angelegt. Das
aber fand Schwierigkeiten; es wurde beschlossen, nach einigen
Monaten auf neuen Conferenzen in Wien die landständische
Frage, sowie eine allgemeine Revision der Bundesacte in
Behandlung zu nehmen.
Die Karlsbader Abreden wurden darauf dem Bundes-
tage zur Annahme vorgelegt. Die 30 kleinen Regierungen
erfuhren hier erst den Inhalt derselben, aber die Großmächte
verboten energisch längere Erwägung und Aufschub der Ent-
scheidung. Die Kleinen fügten sich furchtsam; zu Protokoll
sagten sie einstimmig Ja; dafür durften die Dissidenten ihr
Nein in einer geheimen Registratur der Nachwelt überliefern.
So hatte Metternich, im Widerspruch mit seinen frühern
Ansichten, eine mit dictatorischen Vollmachten ausgestattete
Bundesgewalt, ein drohendes Zerrbild deutscher Einheit, in
das Leben gerufen. Sein Rechtstitel war die Vorschrift der
Bundesacte, daß der Bund für die innere Sicherheit Deutsch-
lands zu sorgen habe. Offenbar aber griffen die Beschlüsse
dem ersten und höchsten Grundsatze der Bundesacte, der Un-
abhängigkeit der Einzelstaaten, an das Leben. Denn wenn
man den Begriff der Sicherheit so weit ausdehnen durfte,
wie hier geschehen, so konnte man von Bundeswegen, wo es
nöthig schien, ebensowobl wie Schule und Presse, auch