Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

Annahme durch den Bundestag. 57 
Mainz niederzusctzen. Preußen, welches hiebei überall die 
härtesten Anträge stellte, wollte dieser Behörde sogar richter- 
liche Function beilegen, Kaiser Franz aber schrieb mit fast 
ynischer Naivetät, man wisse ja noch gar nicht, ob sie etwas 
herausbringen werde. Er hatte ganz Recht, es kam auch 
nichts Erhebliches heraus. Aber die Beschlüsse blieben den- 
noch bestehen. Endlich hätte Metternich gerne ähnliche Zügel 
wie den Universitäten auch den Kammern angelegt. Das 
aber fand Schwierigkeiten; es wurde beschlossen, nach einigen 
Monaten auf neuen Conferenzen in Wien die landständische 
Frage, sowie eine allgemeine Revision der Bundesacte in 
Behandlung zu nehmen. 
Die Karlsbader Abreden wurden darauf dem Bundes- 
tage zur Annahme vorgelegt. Die 30 kleinen Regierungen 
erfuhren hier erst den Inhalt derselben, aber die Großmächte 
verboten energisch längere Erwägung und Aufschub der Ent- 
scheidung. Die Kleinen fügten sich furchtsam; zu Protokoll 
sagten sie einstimmig Ja; dafür durften die Dissidenten ihr 
Nein in einer geheimen Registratur der Nachwelt überliefern. 
So hatte Metternich, im Widerspruch mit seinen frühern 
Ansichten, eine mit dictatorischen Vollmachten ausgestattete 
Bundesgewalt, ein drohendes Zerrbild deutscher Einheit, in 
das Leben gerufen. Sein Rechtstitel war die Vorschrift der 
Bundesacte, daß der Bund für die innere Sicherheit Deutsch- 
lands zu sorgen habe. Offenbar aber griffen die Beschlüsse 
dem ersten und höchsten Grundsatze der Bundesacte, der Un- 
abhängigkeit der Einzelstaaten, an das Leben. Denn wenn 
man den Begriff der Sicherheit so weit ausdehnen durfte, 
wie hier geschehen, so konnte man von Bundeswegen, wo es 
nöthig schien, ebensowobl wie Schule und Presse, auch
	        
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