Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

94 Die Dresdener Conferenzen. 1851 
Die definitive Erkenntniß dieser Wahrheit bethätigte zuerst 
Preußen, indem es am 27. März seine frühern Unions- 
genossen zur Beschickung des Bundestags auf den Termin 
des 12. Mai aufforderte. Bald nachher überzeugte sich auch 
Fürst Schwarzenberg von der Nichtigkeit der auf Dresden 
gesetzten Hoffnungen und griff dann auf Preußens An- 
erbieten zu einem besonderen Allianzvertrage zurück. Am 
13. April sandte er einen Entwurf desselben nach Berlin, 
in dessen Einleitung noch einmal der Wunsch beider Mon- 
archen auf den Eintritt ihrer sämmtlichen Besitzungen in den 
Bund erwähnt, Angesichts aber der von England und Frank- 
reich dagegen erhobenen „rechtlich allerdings ganz unhaltbaren“ 
Einwendungen für jetzt der Abschluß eines Schutzbündnisses 
zur Sicherung aller ihrer Besitzungen vorgeschlagen wurde. 
Im Texte des Vertrags selbst war indessen die Verpflichtung 
Preußens auf die Zusage des Beistandes mit voller Macht 
bei einem Angriffe auf das österreichische Italien beschränkt, 
während Osterreich das gleiche Versprechen bei einer Be- 
drohung irgend welcher preußischen Provinz ohne Unter- 
schied anbot. 
Das Berliner Cabinet strich darauf aus diesem Ent- 
wurfe die Einleitung, fügte zu den italienischen auch die 
bisher im deutschen Bunde befindlichen Provinzen Osterreichs 
hinzu, nannte andrerseits als Gegenstand des österreichischen 
Schutzes die preußischen Bundeslande, sowie Ost= und West- 
preußen, wollte gegenseitige Hülfe bei innern Aufständen in 
Galizien, Krakau und Posen verabreden, Rußland den Bei- 
tritt zu dem Vertrage offen halten, die Dauer aber des 
Ganzen auf drei Jahre beschränken. Denn für immer sich 
mit der Wiener Politik im Orient und in Italien zu identi-
	        
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