1851 Erster Schritt zum Sturz der Landesverfassung. 121
solches Verfahren der Commissare machte sich der Fürst keine
Sorge, so unzulänglich es in dieser Hinsicht auch bestellt
war: genug, man hatte die Macht in Händen, nimmermehr
wollte man den Kurfürsten wehrlos der allgemeinen Erbitte-
rung seines Volkes Preis geben:); ging es auf andere Weise
nicht, so konnte Leiningen sich wieder als Executionscommissar
darstellen, denn die Execution war zwar beendet, die Be-
endigung aber noch nicht amtlich erklärt worden.
Eben jetzt trat nun ein Fall ein, wo das Princip zur
Entscheidung kommen mußte. Der verfassungsmäßige Termin
für den Zusammentritt der Ständeversammlung, der 2. März,
nahte heran. Hassenpflug erklärte, mit dieser demokratischen
Gesellschaft sei nicht zu hausen; sie werde sofort ihn und
seine Collegen und Agenten in Anklagestand versetzen, und
damit im ganzen Lande die aufrührerische Stimmung neu
entflammen. Also müsse die Sitzung verhindert werden.
Dann aber war sein zweiter Satz, die kurfürstliche Regierung
sei durch ihren Eid an die Verfassung gebunden, könne mit-
hin die Versammlung nicht verbieten. Also bleibt nichts
übrig, als daß der Bund das Unheil von dem Lande ab-
wende. Schon diese Sorte Eidestreue charakterisirt den
ganzen Mann. Er hatte geschworen: die Verfassung zu
beobachten und aufrecht zu erhalten; demnach ist er ängstlich,
sie zu verletzen, aber einen Dritten zu ihrer Zerstörung auf-
zufordern, macht ihm kein Bedenken. Fürst Schwarzenberg
und Herr von Manteuffel waren übrigens derselben Meinung;
1) Als Leiningen die Kriegsgerichte einsetzte, bezog er sich unter
Anderem auch auf die Thatsache, daß kein Mensch den Kurfürsten grüße.
Peucker citirte: zur Liebe kann ich Dich nicht zwingen, doch geb' ich
Dir die Freiheit nicht.