14 Graf Brandenburg in Warschau. 1850
die aufrichtig sich zu verständigen wünschen. Brandenburg
bemerkte ihm, er sei nicht ermächtigt, an dem Worflaute des
Beschlusses vom 8. October über die Unausführbarkeit der
Unionsverfassung etwas zu ändern. Was könne Osterreich
übrigens dabei noch beunruhigen, da Preußen sich durch den
Beschluß verpflichte, bei der definitiven Constituirung der
Union Alles zu vermeiden, was mit der Einrichtung des
weitern Bundes collidiren möchte. Auf Schwarzenberg's
Widerspruch erläuterte er weiter, der Zweck der Union sei
die Begründung eines gesetzgebenden Organs für die unirten
Regierungen; dies solle gebildet werden mit dem möglichst
geringen Aufwand eines parlamentarischen Apparats; also
sei ihm die Möglichkeit der Ausführung der Verfassung vom
26. Mai in jedem Falle höchst unwahrscheinlich. Demnach,
schloß Brandenburg, um uns nicht aufzuhalten, schlage ich
vor, in der Verhandlung weiter zu gehen; in Berlin werde
ich zusehen, ob eine mehr befriedigende Fassung des Protokolls
vom 8. October zu finden ist.
Schwarzenberg konnte unmöglich verkennen, daß das in
diesen Worten aufgestellte Unionsprogramm von den Be-
strebungen des Frühlings 1849 sehr wenig übrig lasse. Mit
einer solchen Definition der Union, sagte der Fürst, könne
er sich einverstanden erklären, und unter dem obigen Vor-
behalt günstiger Berathung der Sache in Berlin, ging man
weiter.
Brandenburg legte zunächst seine sechs Punkte betreffend
die künftige Bundesverfassung vor. Schwarzenberg's Er-
klärung darüber war sehr einfach; mit Vergnügen nahm er
diejenigen Punkte an, welche eine preußische Einräumung an
Osterreich enthielten, die Bildung eines Bundesraths mit den