Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

14 Graf Brandenburg in Warschau. 1850 
die aufrichtig sich zu verständigen wünschen. Brandenburg 
bemerkte ihm, er sei nicht ermächtigt, an dem Worflaute des 
Beschlusses vom 8. October über die Unausführbarkeit der 
Unionsverfassung etwas zu ändern. Was könne Osterreich 
übrigens dabei noch beunruhigen, da Preußen sich durch den 
Beschluß verpflichte, bei der definitiven Constituirung der 
Union Alles zu vermeiden, was mit der Einrichtung des 
weitern Bundes collidiren möchte. Auf Schwarzenberg's 
Widerspruch erläuterte er weiter, der Zweck der Union sei 
die Begründung eines gesetzgebenden Organs für die unirten 
Regierungen; dies solle gebildet werden mit dem möglichst 
geringen Aufwand eines parlamentarischen Apparats; also 
sei ihm die Möglichkeit der Ausführung der Verfassung vom 
26. Mai in jedem Falle höchst unwahrscheinlich. Demnach, 
schloß Brandenburg, um uns nicht aufzuhalten, schlage ich 
vor, in der Verhandlung weiter zu gehen; in Berlin werde 
ich zusehen, ob eine mehr befriedigende Fassung des Protokolls 
vom 8. October zu finden ist. 
Schwarzenberg konnte unmöglich verkennen, daß das in 
diesen Worten aufgestellte Unionsprogramm von den Be- 
strebungen des Frühlings 1849 sehr wenig übrig lasse. Mit 
einer solchen Definition der Union, sagte der Fürst, könne 
er sich einverstanden erklären, und unter dem obigen Vor- 
behalt günstiger Berathung der Sache in Berlin, ging man 
weiter. 
Brandenburg legte zunächst seine sechs Punkte betreffend 
die künftige Bundesverfassung vor. Schwarzenberg's Er- 
klärung darüber war sehr einfach; mit Vergnügen nahm er 
diejenigen Punkte an, welche eine preußische Einräumung an 
Osterreich enthielten, die Bildung eines Bundesraths mit den
	        
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