Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

16 Graf Brandenburg in Warschau. 1850 
Behörde und in welchen Formen soll die eben besprochene 
Bundesreform beschlossen und eingerichtet werden? An dieser 
Stelle vornehmlich hatte der russische Einfluß auf Schwarzen- 
berg eingewirkt. Ursprünglich hatte er, ganz wie es Kaiser 
Nikolaus acht Tage früher gegen Brandenburg geäußert, als 
Vorbedingung jeder Unterhandlung die preußische Anerkennung 
des bestehenden Bundestags fordern wollen, welcher dann 
über etwai „Reformanträge Beschluß zu fassen hätte. Seit- 
dem aber hatten Meyendorff und Nesselrode ihm klar gemacht, 
wie # asschödlich es sei, hier den Gefühlen König Friedrich 
Wilhelm's etwas zu Liebe zu thun, die erforderlichen Be- 
schlüsse also nicht in Frankfurt, sondern in den von Preußen 
begehrten freien Conferenzen fassen zu lassen — wenn dann 
nur, wie man hoffen dürfe, auf diesen Conferenzen die preu- 
ßische Regierung den Anttägen der Kaiserhöfe über Hessen, 
Holstein und die deutsche Verfassung zusümme. Dies war 
so unpidersprechlich, daß Schwarzenberg, so sehr er wünschte, 
Preußen auch formell gedemüthigt zu sehen, doch seinen Wider- 
spruch, nicht völlig *4 hielt. Er forderte nicht mehr die 
ausdrückliche Anerkennung seines Bundestags durch Preußen, 
wenn dieses nur die bestehende Bundesversammlung unan- 
gefochten lasse; er erklärte sich bereit, die Bundesreform durch 
freie Conferenzen in Wien, wie solche 1819 die Wiener 
Silise vorbereitet hatten, beschließen zu lassen. Dieselben 
würden beschickt werden durch die eilf in Frankfurt tagenden 
Regierungen, aber nicht als Bundestag, und durch die 21 
Unirten, aber nicht als Union, sondern beiderseits als Einzel- 
regierungen. Brandenburg, eiwirstanden in der Sache, 
lehnte Wien als Ort der Conferenzen ab, und behielt sich 
seine Erklärung über die Bezugnahme auf 1819 vor.
	        
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