20 Graf Brandenburg in Warschau. 1850
Brandenburg bemerkte dazu, daß über die Unionsver-
fassung eine weitere Erklärung in Übereinstimmung mit dem
sechsten Punkte beigebracht werden solle. Eine Anerkennung
der bestehenden Bundesversammlung sei nicht ausgesprochen
noch gemeint, wenn Preußen dieselbe unangefochten lasse.
Gegen die Analogie der Minister-Conferenzen von 1819 habe
Preußen nichts einzuwenden, vorbehaltlich weiterer Einigung
über das Präsidium und den Ort der Conferenzen. Preußen
sei einverstanden, daß das Resultat der Conferenzen zu einem
Bundesgrundgesetz erhoben werde, setze aber dabei als selbst-
verständlich voraus, daß dieser Bundesbeschluß erst von dem
aus den freien Berathungen hervorgehenden neuen Bundes-
Centralorgan gefaßt werden könne.
Schwarzenberg ließ diese Zustimmungen des preußischen
Ministerpräsidenten ohne Zustimmung noch Widerspruch. Am
Tage nachher, dem 29. October, trennte sich die erlauchte
Versammlung, und am Morgen des 31. brachte Brandenburg
seine vorläufige Übereinkunft nach Berlin.
Bei seiner Ankunft fand der Ministerpräsident Berlin
in wachsender kriegerischer Erregung. In der Bevölkerung
waren die uns bekannten Gefühle, die Verachtung gegen den
hessischen Kurfürsten und Hassenpflug, der Zorn über die
Wiederaufrichtung des Bundestags, vor Allem aber der Grimm
gegen Osterreichs Ubermuth und Bayerns Keckheit, auf die
Kunde von den nach Hessen gerichteten Truppenmärschen wie
in Einer großen Flamme empor gelodert, und eine ebenso
starke patriotische Entrüstung wurde aus allen Provinzen ge-
meldet. Auch bei dem Könige und der Regierung war die
Meinung unverändert, die Frechheit des sogenannten Bundes-
tags und dessen Exccution gegen Hessen nicht zu dulden.