Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

20 Graf Brandenburg in Warschau. 1850 
Brandenburg bemerkte dazu, daß über die Unionsver- 
fassung eine weitere Erklärung in Übereinstimmung mit dem 
sechsten Punkte beigebracht werden solle. Eine Anerkennung 
der bestehenden Bundesversammlung sei nicht ausgesprochen 
noch gemeint, wenn Preußen dieselbe unangefochten lasse. 
Gegen die Analogie der Minister-Conferenzen von 1819 habe 
Preußen nichts einzuwenden, vorbehaltlich weiterer Einigung 
über das Präsidium und den Ort der Conferenzen. Preußen 
sei einverstanden, daß das Resultat der Conferenzen zu einem 
Bundesgrundgesetz erhoben werde, setze aber dabei als selbst- 
verständlich voraus, daß dieser Bundesbeschluß erst von dem 
aus den freien Berathungen hervorgehenden neuen Bundes- 
Centralorgan gefaßt werden könne. 
Schwarzenberg ließ diese Zustimmungen des preußischen 
Ministerpräsidenten ohne Zustimmung noch Widerspruch. Am 
Tage nachher, dem 29. October, trennte sich die erlauchte 
Versammlung, und am Morgen des 31. brachte Brandenburg 
seine vorläufige Übereinkunft nach Berlin. 
Bei seiner Ankunft fand der Ministerpräsident Berlin 
in wachsender kriegerischer Erregung. In der Bevölkerung 
waren die uns bekannten Gefühle, die Verachtung gegen den 
hessischen Kurfürsten und Hassenpflug, der Zorn über die 
Wiederaufrichtung des Bundestags, vor Allem aber der Grimm 
gegen Osterreichs Ubermuth und Bayerns Keckheit, auf die 
Kunde von den nach Hessen gerichteten Truppenmärschen wie 
in Einer großen Flamme empor gelodert, und eine ebenso 
starke patriotische Entrüstung wurde aus allen Provinzen ge- 
meldet. Auch bei dem Könige und der Regierung war die 
Meinung unverändert, die Frechheit des sogenannten Bundes- 
tags und dessen Exccution gegen Hessen nicht zu dulden.
	        
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