336 Der italienische Krieg. 1859
im Einvernehmen mit der preußischen Regierung zu handeln,
welcher guten Absicht aber, wie wir bald sehen werden,
besondere Schwierigkeiten im Wege standen. Immerhin ließ das
Berliner Cabinet den Verein unangefochten, obwohl der Prinz-
Regent der Meinung war, daß der Zeitpunkt für unitarische
Bewegung so ungünstig wie möglich gewählt wäre.
Der Wiener Hof wollte zwar nicht, wie Herr von Beust
es wünschte, Bundesbeschlüsse gegen den Verein veranlassen,
forderte aber im Stillen mit großem Erfolge die Ministerien
der Einzelstaaten zur Unterdrückung desselben auf. Die kur-
hessische Regierung verbot darauf ihren Unterthanen unter
Strafandrohung den Beitritt zum Verein. Der König von
Hannover befahl seiner Polizei, genaue Listen der Mitglieder
zu führen; Beamte jeder Art, die sich auf diesem Vergehen
betreffen ließen, sollten disciplinarisch bestraft, Kaufleuten und
Gewerbetreibenden von den Behörden die Kundschaft entzogen
werden. „Die jetzige Lage, schrieb Herr von Beust, ist ohne
Beispiel. Gegenüber einer Bewegung, die den Sturz einer
Verfassung fordert, pflegt man entweder die Verfassung zu
ändern, oder die Bewegung zu bekämpfen. Hier thut man
weder das Eine noch das Andere. Das Ende muß ein plötz-
licher Zusammenbruch sein.“ So wurden polizeiliche Vor-
kehrungen gegen den schlimmen Verein in Sachsen, Mecklen-
burg, Württemberg getroffen; im Süden stand auch die große
Mehrheit der Bevölkerung feindlich gegen die Nationalpartei.
Noch einmal zeigte sich, in schneidendem Contraste gegen
Italien, die Stärke des Sonderthums auf deutschem Boden.
Man schwärmte nach wie vor für das Ideal der deutschen
Einheit, aber bei dem ersten Schritte zur Verwirklichung
platzten die Geister heftig auf einander. Man wollte deutsch