1861 Ablehnung des Beust'schen Planes durch Österreich. 415
Königsberg hatte Herr von Patow seinen Collegen den
Entwurf einer Reichsverfassung auf Grundlage des „engern
Bundes“ mitgetheilt, aber nach der Gesinnung seiner Collegen
gar keine Antwort über das lästige Document erhalten. Gleich
nachher kam dann von Roggenbach der verabredete Entwurf
eines Rundschreibens an die deutschen Höfe; der König und
das Staatsministerium traten darüber in Berathung, und ob-
gleich Graf Schwerin heftig erklärte, eine solche Unterordnung
Preußens unter ein deutsches Parlament sei das Verderben
des Staates, entschied der König, daß die preußische Zustim-
mung zu der Depesche im Allgemeinen zu ertheilen, und nur
ein Vorbehalt zu fernerer Sicherung der preußischen Macht-
stellung zu machen sei. Darüber empfing man den Text des
österreichischen Schreibens an Beust vom 5. November, und
war nicht wenig befremdet über die dort dem Bundestags-
präsidium beigelegte Bedeutung: was 1816 ohne Widerspruch
als formale Geschäftsleitung bezeichnet worden war, sollte jetzt
zu einer Art von Principat über ganz Deutschland ausgedehnt
werden. Unterdessen hatte Roggenbach bei dem Erscheinen
des Beust'schen Vorschlags den seinigen einstweilen zurück-
gelegt, statt dessen aber ihn vertraulich mit Beziehung auf ihre
alte Frankfurter Bekanntschaft Herrn von Biegeleben nach Wien
mitgetheit. Darauf kam eine Antwort vom 27. November,
auf der ersten Seite mit etwas zurückgehaltener Wallung, dann
aber auf die Frage, ob Osterreich heute eher als unter Fürst
Schwarzenberg's Leitung auf das System des engern und
des weitern Bundes eingehen würde, ein leidenschaftlich ver-
neinender Erguß. Nimmermehr könne Osterreich auf seine
historische Stellung als erste deutsche Macht verzichten; neben
einem großen Nationalstaat habe es keine Zukunft; schnell