Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

60 Olmützer Punctation. 1850 
gemacht, daß er gegen das Verbleiben einer mäßigen Abtheilung 
auf der Etappenstraße keine Einwendung erheben würde, und 
so sollte auch jetzt der Punkt mit Stillschweigen übergangen und 
damit der Schein eines Zurückweichens der preußischen vor 
den bayerischen Regimentern vermieden werden. Eine specielle 
Schwierigkeit machte auch die Frage der Besetzung der Haupt- 
stadt Cassel. Dort hatte bisher Osterreich keine preußischen, 
Preußen keine bayerischen Truppen dulden wollen: man ver- 
ständigte sich jetzt auf die Bildung der künftigen Besatzung 
durch ein preußisches und durch ein Bataillon der vom Kur- 
fürsten requirirten Truppen, wobei stillschweigend voraus- 
gesetzt war, daß das letztere ein österreichisches sein würde. 
Dagegen bestand Schwarzenberg des Princips wegen darauf, 
daß zu dieser Einrichtung die Zustimmung des Kurfürsten er- 
forderlich sei, welche dann durch beide Regierungen gemeinsam 
beantragt werden würde. Schwarzenberg fügte vertraulich 
die Zusage hinzu, daß die Executionstruppen nur langsam 
vorrücken und nicht vor der Zustimmung des Kurfürsten bei 
Cassel anlangen sollten. 
Zuletzt hatte Manteuffel noch die sechs Warschauer 
Punkte als Grundlage der in den freien Conferenzen vorzu- 
nehmenden Reform der Bundesverfassung zur Sprache zu 
bringen. Hier aber blieb Schwarzenberg fest auf dem in 
Warschau eingenommenen Standpunkte. Er acceptirte nach 
wie vor den Eintritt Gesammtösterreichs in den Bund, den 
Bundesrath mit den 17 Stimmen und der Competenz des 
alten Bundestags, den Wegfall der Volksvertretung beim 
Bunde und das Unirungsrecht nach seiner, von Manteuffel 
nicht widersprochenen Auffassung des Artikels 11 der Bundes- 
acte. Dagegen wies er die Theilung des Bundespräsidiums
	        
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