Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1851 Schwarzenberg begehrt die Einsetzung neuer Bundesbehörden. 83 
mit ihm am 16. Februar in Dresden zusammen zu kommen, 
und, wie früher besprochen, der Versammlung anzukündigen, 
daß die beiden Großmächte auf Grund der Commissions- 
beschlüsse die neuen Bundesbehörden sofort in Frankfurt 
einzusetzen gedächten, während die Mitglieder der Conferenz 
in Dresden fortführen, die übrigen Abschnitte der Bundes- 
verfassung in aller Ruhe auszuarbeiten. Er meinte, niemand 
würde den Muth haben, den Großmächten zu widersprechen 
oder die Beschickung des neuen Bundesplenums zu ver- 
weigern: sollte dergleichen gegen Vermuthen vorkommen, 
so würde man dem Widerspenstigen sein Recht zum spätern 
Eintritt vorbehalten, und im Ubrigen keine Notiz von ihm 
nehmen; seine Verlassenheit würde ihm bald genug unheimlich 
werden. 
Hier erinnern wir uns einer Thatsache, welche damals 
dem Fürsten Schwarzenberg aus dem Gedächtniß entschwunden 
war. Vor einem Jahre hatte Preußen, welches zu jener Zeit 
außerhalb des Bundestags stand, es als einen Vorzug der 
freien Conferenzen bezeichnet, daß die dort Zusammenstimmen- 
den ohne die Dissidenten ihre Verfassung einrichten könnten, 
während im Bundestag jeder Verfassungsbeschluß durch ein 
Veto Homburgs oder Liechtensteins nichtig würde. Damals 
hatte Schwarzenberg als Haupt der Präsidialmacht des 
Bundestags diese Theorie als rechtswidrig und antinational auf 
das Schärfste zurückgewiesen. Er war jetzt noch immer, was 
er damals gewesen, der erste Vertreter der Bundesgesetze, 
eignete sich aber höchst unbefangen trotz aller Bundesgesetze 
jene preußische Auffassung an. Der Grund zu solch einem 
Verfahren ist freilich leicht zu erkennen. Herr von Manteuffel 
hatte sich bis dahin überall entgegenkommend und nachgiebig
	        
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