Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1851 Widerspruch gegen den Antrag. 85 
werden konnte. So war man in Berlin einstimmig über die 
Verwerfung des österreichischen Antrags. Als Manteuffel 
von dem Grafen Alvensleben einen Bericht über die Frage 
forderte, antwortete dieser am 9. Februar: im Laufe der 
Verhandlungen sei auf allen Seiten stets anerkannt worden, 
daß vor Übersicht des Ganzen über keinen einzelnen Gegen- 
stand bindende Beschlüsse zu fassen seien; dies werde auch 
gegen einen Antrag auf sofortige Einsetzung der Bundesorgane 
erklärt werden. Die Commissionsbeschlüsse kämen erst am 
15. Februar im Drucke zur Vertheilung an die Mitglieder; 
erscheine dann sogleich jener Antrag, so würde allgemein 
Mangel an Instruction vorgeschützt werden, und eine Frist 
von vierzehn Tagen zur Einholung derselben unmöglich zu 
weigern sein. Bei dem von Schwarzenberg gewünschten 
Schritte würde die neue Executive um wenige Wochen früher 
in das Leben treten als bei Befolgung des normalen Weges. 
Aber der Eindruck würde ein sehr übler sein, und das Odium 
ganz auf Preußen fallen; denn von Schwarzenberg sei man 
ein gewaltthätiges Verfahren gewohnt; man würde sagen, 
Preußen habe sich durch Schwäche fortreißen lassen, und 
seine alten Verbündeten Preis gegeben. 
Nicht anders redete ein Bericht des Grafen Bernstorff 
aus Wien vom 11. Februar an den König. Nach Schwarzen- 
berg's Plane solle auf keinen Widerspruch der Kleinstaaten 
geachtet werden. Dazu solle Preußen helfen, also seine 
Verbündeten fallen lassen und mit eigener Hand ein Directo- 
rium, in dem es stets in der Minderheit sein würde, in das 
Leben rufen zum Vortheil seiner erbittertsten Gegner. Ruß- 
land unterstütze Osterreich dabei: die beiden Mächte, welche 
vor Kurzem Preußen wegen Verletzung der Verträge von 1815
	        
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