Englischer Vermittlungsvorschlag. 105
nicht incorporirt, und die weitere Zusage, daß dort die
Deutschen auf gleichem Fuße mit den Dänen behandelt werden
sollen. Nun klagt Preußen in seiner letzten Depesche über
die Zerreißung aller natürlichen Bande zwischen Schleswig
und Holstein, die Mißachtung der Rechte der Universität
Kiel, die Überfüllung Schleswigs mit dänischen Beamten und
Geistlichen, die Verletzung aller Verhältnisse der Familien
durch die Sprach-Edicte. Hier ist Abhülfe nöthig. Allein
eine beständige Aufsicht des Bundes über die Verwaltung
Schleswigs ist offenbar unthunlich, und folglich die erforder-
liche Garantie durch die Landesverfassung selbst herzustellen.
Es wäre demnach dem Lande volle Autonomie zu gewähren,
und seinen Ständen die Regelung seiner Beziehungen zur
Universität, Kirche, Schule und Sprache zu überlassen. Im
dänischen Reichsrath würde dann das Herzogthum nicht mehr
vertreten sein.
Die zweite Frage, fuhr Lord John fort, ist die der
Gesammtverfassung. Praktisch unausführbar wäre die Forde-
rung, daß jedes Gesetz oder Budget durch vier, von einander
unabhängige und räumlich getrennte Parlamente berathen
und beschlossen würde. Es bietet sich der Ausweg, für die
gemeinsam bleibenden Ausgaben (Civilliste, Heer, Marine,
Diplomatie) alle zehn Jahre durch die vier Versammlungen
ein Normalbudget feststellen, und dann etwaige Zuschüsse
dazu jährlich von jeder Versammlung nach ihrer Quote be-
willigen zu lassen. Über die Verwendung dieser Summen
würde ein Staatsrath beschließen, welcher zu zwei Dritteln
aus Dänen, zu einem Drittel aus Deutschen bestände.
Wie man sieht, forderte dieser Vorschlag von Dänemark
die volle Selbständigkeit Schleswigs, von Holstein den Ver-