122 Beschluß der Execution.
mit Abscheu auf den Nationalverein und hatten schwere Be-
denken bei der Erwähnung eines deutschen Parlaments: aber
sie bemerkten doch auch, daß der Ruf nach Befreiung der Herzog-
thümer nicht bloß bei den politischen Parteien, sondern im
Herzen des ganzen Volkes lebhaften Wiederhall fand, und
mehrere unter ihnen waren bereit, den verhaßten Unitariern
dieses Agitationsmittel durch eigenes Auftreten für Schleswig-
Holstein zu entwinden. Wie früher, gab auch jetzt Hannover
höchst energische Erklärungen im Bundestage ab; der badische
Minister Roggenbach meinte, durch Anschluß an die Westmächte
in der polnischen Frage werde deren Unterstützung in der
dänischen für Deutschland zu gewinnen sein, und Oldenburg
brachte in Frankfurt den Antrag ein, nachdem Dänemark die
Verträge von 1852 gebrochen, möge Deutschland dieselben
für unverbindlich erklären und für die Herzogthümer die volle
Herstellung des alten Rechts fordern.
Dem preußischen Minister schien ein solches Vorgehen
in hohem Maaß bedenklich, da es bei allem gutem Recht der
deutschen Sache uns derselben Gefahr wie 1848 aussetzte, der
völligen Isolirung gegenüber einem allseitigen Widerspruch
der europäischen Mächte, welchem sich Osterreich ebenso wie
damals zugesellt hätte. Bismarck wies demnach schon am
17. April im Abgeordnetenhause einen gleichlautenden Antrag
gegen die Verträge von 1852 mit Nachdruck zurück, indem
er allerdings auf die Behauptung des Abgeordneten Twesten,
Preußen sei bei seinen innern Wirren zu einem Kriege gegen
Dänemark unfähig, das geflügelte Wort erwiderte, die Regierung
werde, wenn sie einen Krieg für nothwendig erachte, Krieg
führen, mit oder ohne Gutheißen des Hauses. Als dann
Anfangs Juni die Ausschüsse des Bundestags ihre Anträge