Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

122 Beschluß der Execution. 
mit Abscheu auf den Nationalverein und hatten schwere Be- 
denken bei der Erwähnung eines deutschen Parlaments: aber 
sie bemerkten doch auch, daß der Ruf nach Befreiung der Herzog- 
thümer nicht bloß bei den politischen Parteien, sondern im 
Herzen des ganzen Volkes lebhaften Wiederhall fand, und 
mehrere unter ihnen waren bereit, den verhaßten Unitariern 
dieses Agitationsmittel durch eigenes Auftreten für Schleswig- 
Holstein zu entwinden. Wie früher, gab auch jetzt Hannover 
höchst energische Erklärungen im Bundestage ab; der badische 
Minister Roggenbach meinte, durch Anschluß an die Westmächte 
in der polnischen Frage werde deren Unterstützung in der 
dänischen für Deutschland zu gewinnen sein, und Oldenburg 
brachte in Frankfurt den Antrag ein, nachdem Dänemark die 
Verträge von 1852 gebrochen, möge Deutschland dieselben 
für unverbindlich erklären und für die Herzogthümer die volle 
Herstellung des alten Rechts fordern. 
Dem preußischen Minister schien ein solches Vorgehen 
in hohem Maaß bedenklich, da es bei allem gutem Recht der 
deutschen Sache uns derselben Gefahr wie 1848 aussetzte, der 
völligen Isolirung gegenüber einem allseitigen Widerspruch 
der europäischen Mächte, welchem sich Osterreich ebenso wie 
damals zugesellt hätte. Bismarck wies demnach schon am 
17. April im Abgeordnetenhause einen gleichlautenden Antrag 
gegen die Verträge von 1852 mit Nachdruck zurück, indem 
er allerdings auf die Behauptung des Abgeordneten Twesten, 
Preußen sei bei seinen innern Wirren zu einem Kriege gegen 
Dänemark unfähig, das geflügelte Wort erwiderte, die Regierung 
werde, wenn sie einen Krieg für nothwendig erachte, Krieg 
führen, mit oder ohne Gutheißen des Hauses. Als dann 
Anfangs Juni die Ausschüsse des Bundestags ihre Anträge
	        
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