124 Beschluß der Execution.
Bei dem Großherzog hatte diese Darlegung keinen Erfolg.
Um so entschiedener aber wirkte zur Zeit noch die Haltung
Osterreichs und Preußens in Frankfurt. Am 18. Juni er-
statteten die Ausschüsse des Bundestags ihren Vortrag, worin
unter Ablehnung des Oldenburger Begehrens dieselben
eine Aufforderung an die dänische Regierung beantragten,
daß sie binnen sechs Wochen das Patent vom 30. März
außer Wirksamkeit setze, und zur Einführung einer Gesammt-
staatsverfassung, entweder auf Grundlage der Vereinbarungen
von 1852, oder des englischen Vermittlungsvorschlags von
1862, die erforderliche Einleitung treffe. Zugleich möchten
die Ausschüsse beauftragt werden, die bei einer Weigerung
Dänemarks zu ergreifenden Maaßregeln vorzuschlagen. Da
niemand an einen sofortigen Gehorsam der dänischen Re-
gierung glaubte, hatte Bismarck über die militärischen Maaß-
regeln bereits eine Verhandlung mit Wien eröffnet. Sein
Vorschlag ging dahin, aus Rücksicht auf Europa weder
preußische noch österreichische Streitkräfte in erster Linie zur
Execution zu verwenden, sondern nur Truppen aus den
Mittel= und Kleinstaaten, damit der bundespolizeiliche Charakter
der Maaßregel recht augenfällig gewahrt bleibe. Hiemit er-
klärte Graf Rechberg sein volles Einverständniß. Da er trotz
aller kriegerischen Grimassen Hall's an einen bewaffneten
Widerstand der Dänen nicht glaubte, hielt er vier= bis fünf-
tausend Mann für völlig ausreichend; höchstens möchten die
beiden Großmächte für den unwahrscheinlichen Nothfall eine
Reserve bereit halten. Ein militärisches Gutachten, welches
General Moltke auf Grund der in Dänemark vorgenommenen
Recognoscirungen am 24. Juni einreichte, kam zu derselben
Auffassung. Der Inhalt jener Berichte lieferte folgendes