Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

126 Beschluß der Execution. 
geringe Stärke des Corps gefallen; nur müsse eine öster- 
reichische und preußische Reserve bereit stehen. Entschieden aber 
verwahrte er sich gegen ein alleiniges Commissorium Han- 
novers, und begehrte Auftrag an Sachsen neben Hannover, je 
einen Civilcommissar und einen Truppentheil zu stellen. OÖster- 
reich wollte dem zustimmen, wenn Hannover, gegen welches 
es sich gebunden habe, keinen Widerspruch erhebe. Während 
dieser Correspondenzen schien sich aber draußen der europäische 
Horizont schwer zu bewölken. In Dänemark folgte eine 
Bekanntmachung der andern, welche sämmtlich eine wachsende 
kriegerische Stimmung bekundeten, über Regelung der Einquar= 
tierungslasten, Säuberung der Festungsrayons, Vermehrung 
der Seeofficiere. Ganz unvermuthet machte dann der König 
von Schweden dem dänischen Monarchen einen Besuch auf 
Villa Skodsborg, und sofort flogen durch Kopenhagen die 
Gerüchte von dem Abschluß einer scandinavischen Allianz, und 
steigerten den Muth und das Gelärme der eiderdänischen 
Partei. Noch viel schwerer aber fiel in das Gewicht, daß 
am 23. Juli der Leiter der englischen Staatsgewalt im offenen 
Parlament mit voller Kraft sein Wort zu Dänemarks Gunsten 
in die Wagschale warf. Es war dieses Mal nicht der freund- 
liche Vermittler Lord John; es war der erste Lord des 
Schatzes, Lord Palmerston selbst, welcher hier mit hastiger 
Unbedachtsamkeit dem ihm stets wenig beliebten Deutschland 
ein drohendes Quos ego entgegen rief. Über die Rechtsfrage 
machte er sich geringe Sorge. Er hatte sonst wohl schon 
geäußert, der schleswig-holsteinische Handel sei so verwickelt, 
daß nur drei Menschen ihn verstanden hätten, der erste der- 
selben sei Prinz Albert gewesen, der sei todt, der zweite ein 
dänischer Staatsmann, der sei verrückt geworden, der dritte
	        
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