126 Beschluß der Execution.
geringe Stärke des Corps gefallen; nur müsse eine öster-
reichische und preußische Reserve bereit stehen. Entschieden aber
verwahrte er sich gegen ein alleiniges Commissorium Han-
novers, und begehrte Auftrag an Sachsen neben Hannover, je
einen Civilcommissar und einen Truppentheil zu stellen. OÖster-
reich wollte dem zustimmen, wenn Hannover, gegen welches
es sich gebunden habe, keinen Widerspruch erhebe. Während
dieser Correspondenzen schien sich aber draußen der europäische
Horizont schwer zu bewölken. In Dänemark folgte eine
Bekanntmachung der andern, welche sämmtlich eine wachsende
kriegerische Stimmung bekundeten, über Regelung der Einquar=
tierungslasten, Säuberung der Festungsrayons, Vermehrung
der Seeofficiere. Ganz unvermuthet machte dann der König
von Schweden dem dänischen Monarchen einen Besuch auf
Villa Skodsborg, und sofort flogen durch Kopenhagen die
Gerüchte von dem Abschluß einer scandinavischen Allianz, und
steigerten den Muth und das Gelärme der eiderdänischen
Partei. Noch viel schwerer aber fiel in das Gewicht, daß
am 23. Juli der Leiter der englischen Staatsgewalt im offenen
Parlament mit voller Kraft sein Wort zu Dänemarks Gunsten
in die Wagschale warf. Es war dieses Mal nicht der freund-
liche Vermittler Lord John; es war der erste Lord des
Schatzes, Lord Palmerston selbst, welcher hier mit hastiger
Unbedachtsamkeit dem ihm stets wenig beliebten Deutschland
ein drohendes Quos ego entgegen rief. Über die Rechtsfrage
machte er sich geringe Sorge. Er hatte sonst wohl schon
geäußert, der schleswig-holsteinische Handel sei so verwickelt,
daß nur drei Menschen ihn verstanden hätten, der erste der-
selben sei Prinz Albert gewesen, der sei todt, der zweite ein
dänischer Staatsmann, der sei verrückt geworden, der dritte