Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

128 Beschluß der Execution. 
Küstenstaat werde man in gründlicher Weise von der See 
her beikommen. 
In Deutschland kam mit dem Anfang des August in 
die Vorbereitungen der Execution eine Pause durch das 
plötzlich über die Nation hereinbrechende Ereigniß des Frank- 
furter Fürstentags, neben dessen Verhandlungen und Festlich- 
keiten die speciellen Geschäfte im Eschenheimer Palaste ruhten. 
Mittelbar jedoch hatte der Fürstentag auch für Schleswig- 
Holstein sehr bedeutende Folgen. Obgleich die erlauchte Ver- 
sammlung einen Wunsch des Ministers von Beust, am 
Schlusse ihrer Berathungen eine große Demonstration zu 
Gunsten der Herzogthümer in Scene zu setzen, nicht erfüllte, 
war Osterreich immerhin durch den Verlauf des Congresses 
in eine Stellung gekommen, welche ihm die Zuneigung 
der deutschen Regierungen und Völker doppelt wünschens- 
werth machte, und es somit zu einer gesteigerten Wärme in 
der Behandlung der dänischen Streitfrage antrieb. Als am 
26. August in Frankfurt die Antwort Dänemarks auf den Bundes- 
beschluß vom 9. Juli einlief, in welcher die Aufhebung des 
Märzpatents verweigert, die Ausführung der Execution aber 
ziemlich unverblümt als Kriegsfall bezeichnet wurde: da schrieb 
Rechberg sofort an Bismarck, fand die Antwort durchaus 
ungenügend und sprach die Hoffnung aus, daß die beider- 
seitigen Bundestagsgesandten bereits angewiesen seien, dem 
Executionsverfahren weitere Folge zu geben. Die Ausschüsse 
gingen demnach an das Werk. Es zeigte sich jedoch die 
Ausführung nicht so leicht, als man bisher geglaubt hatte, 
da Hannover und Oldenburg nach allen tapfern Worten 
jetzt, wo es Ernst werden sollte, mit einem Male von schweren 
Sorgen erfüllt waren, wobei Hamburg ihnen mit tiefen
	        
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