130 Beschluß der Execution.
Weise ersuchen, daß jede der beiden letztern Regierungen
einen Civilcommissar und 3000 Mann nach Holstein sende,
die beiden erstern aber für den Fall eines Widerstandes die
nothwendige Unterstützung bereit hielten; dies sei Dänemark
anzuzeigen, unter Stellung einer dreiwöchentlichen Frist zur
Abwendung der Maaßregel durch Folgeleistung gegen den
Bundesbeschluß vom 9. Juli. ·
In Kopenhagen aber, wo man fort und fort auf den
Beistand Englands pochte, bewirkte die Nachricht von dem
Bevorstehen eines solchen Antrags lediglich den Beschluß be-
schleunigtes Vorgehens auf der unwiderruflich eingeschlagenen
Bahn. Man hatte das Märzpatent wesentlich zu dem Zwecke
erlassen, um durch die Aussonderung Holsteins die Ein-
verleibung Schleswigs vorzubereiten; wenn man diese Ein-
verleibung so rasch wie möglich vollzog, so konnte man nach-
her das unnöthig gewordene Märzpatent dem Zorne des
Bundestags Preis geben, und sich dann, unter der Zu-
stimmung Europas, jede weitere Einmischung des Bundes in
die innern Verfassungsfragen Dänemarks verbitten. Demnach
erfolgte am 28. September die im Sommer bereits ange-
kündigte Eröffnung des außerordentlichen Reichsraths durch
cine Thronrede, in welcher König Frederik ein neues Ver-
fassungsgesetz für Dänemark-Schleswig ankündigte, für Unser
Reich, wie er die beiden Lande im Gegensatz zu Holstein-
Lauenburg bezeichnete. Der Reichsrath, wurde erklärt, solle
eine solche Stärke erhalten, daß er kräftig werde, die ganze
constitutionelle Entwicklung der Monarchie allein zu tragen.
Niemand konnte dies anders verstehen, als daß in Zukunft
sowohl der speciell dänische Reichstag als die schleswiger
Stände auf provinziale Verwaltungssachen ohne Budgetrecht