134 Beschluß der Execution.
dieselbe acceptirt und der Execution keinen Widerstand ent-
gegengesetzt habe. Nachdem er sich dann in Baden die Zu-
stimmung des Königs erwirkt, sandte er am 10. October
folgende Antwort an Blixen: „Wenn die Kundmachung vom
30. März zurückgenommen wird, wenn die Einrichtungen,
durch welche sie nach der Erklärung des Ministeriums ent-
behrlich werden soll, keine neuen Erschwerungen der Situation
bringen, wenn außerdem die von Ihnen in Aussicht gestellten
Erleichterungen der Lage der Deutschen in Schleswig in's
Leben treten, so stimme ich gegen die Ausführung der
Execution, und glaube, meine Ansicht durchzusetzen, so heiß-
blütig auch Osterreich und seine Freunde die Vollziehung
betreiben. Fallen die Vorbedingungen fort, so fehlt meinen
gemäßigten Anschauungen die Operationsbasis, und der Bund
ist schon zu weit vorgegangen, um selbst für einen englischen
Vermittlungsvorschlag noch einer Aussicht auf praktischen
Erfolg Raum zu lassen .. Ich würde mich herzlich freuen,
wenn ich in die Lage käme, unsere gegenseitigen Beziehungen
amtlich mit Ihnen verhandeln zu können. Ihre jetzigen
Minister haben vermöge ihrer Vergangenheit nicht die Freiheit
der Bewegung, um eine Verständigung in das Leben führen
zu können.“
Ganz in demselben Sinne gab der Minister dem engli-
schen Botschafter am 15. October die in jedem Worte wohl-
erwogene Erwiderung: „Wenn Dänemark dem Bundestage
erklärt, daß es bereit ist, dem Bunde Genugthuung zu geben
hinsichtlich des Anspruchs Holsteins und Lauenburgs, ihre
eigene Gesetzgebung, so wie die Verwendung aller in den
Herzogthümern erhobenen Gelder zu beaufsichtigen, und wenn
Dänemark weiter erklärt, daß es für die Lösung der inter-