Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

136 Beschluß der Execution. 
widerrieth, in diesem Augenblick einen Bundeskrieg zu be- 
ginnen, so wurde zu dem Auskunftsmittel gegriffen, das 1858 
begonnene Executionsverfahren wieder aufzunehmen. Wir 
haben uns die Halbheit dieser Maaßregel und die Mißlichkeit 
ihres praktischen Erfolges für die Sache der Herzogthümer 
niemals verhehlt, konnten aber nicht für angemessen halten, 
derselben einseitig entgegen zu treten, so lange sie von der 
Mehrzahl der deutschen Regierungen mit einer Lebhaftigkeit 
befürwortet wurde, welche aus einer theils wirklichen, theils 
angenommenen Unklarheit über die von der Execution zu er- 
wartenden Resultate entsprang. Die Schwierigkeiten, die es 
für uns hatte, der Execution offen entgegen zu treten, die 
Verwicklungen, welchen vorzugsweise Preußen in Folge der- 
selben ausgesetzt sein würde, wurden von unsern Gegnern in 
Deutschland mit Klarheit erkannt, und behufs ihrer Aus- 
beutung wandten frühere Gegner der Sache der Herzogthümer 
den letztern ihre lebhafte Theilnahme zu. Diese scheint bei 
den gleich uns den Folgen eines dänischen Krieges aus- 
gesetzten Seestaaten im Erkalten begriffen zu sein, während 
Osterreich und die süddeutschen Binnenstaaten um so ent- 
schiedener ein entschlossenes Vorgehen gegen Dänemark be- 
treiben. Inzwischen hat die vertrauensvolle Sicherheit der 
Beziehungen der Bundesstaaten unter einander in Folge der 
Vorgänge, welche durch Osterreichs Reformbestrebungen in 
das Leben gerufen wurden, eine Erschütterung erlitten, ver- 
möge deren der gegenwärtige Moment zu solchen gemein- 
samen Unternehmungen, die zu europäischen Verwicklungen 
führen können, wenig geeignet erscheint. In dieser Lage der 
Dinge ist es nicht unsere Aufgabe, die Execution um ihrer 
selbst willen zu fordern, wenn sich zu ihrer Verhütung ehren-
	        
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