140 Beschluß der Execution.
mittelbar die Competenz des Reichsraths, des Reichstags und
der Provinzialstände ändere, doch nothwendig zu solchen
Anderungen führen müsse, und hatte gleich auf eine erste
vertrauliche Mittheilung darüber am 5. October eine dringende
Warnung nach Kopenhagen erlassen:). Der englische Gesandte
in Kopenhagen, der höchst dänenfreundliche Sir Arthur
Paget, bezeichnete die neue Verfassung geradezu als eine
Kriegserklärung gegen Deutschland). Lord John Russell
war, wie Manderström, der Ansicht, die neue Verfassung sei
noch nicht gerade die Einverleibung Schleswigs, allerdings
aber die Anbahnung derselben, und enthalte somit eine directe
Verletzung der Vereinbarung von 18528). Das war die
Rechtsauffassung der beiden Regierungen, auf deren Hülfe
Dänemark in erster Linie rechnen zu können hoffte.
Aber die eiderdänischen Führer drängten in blindem
Eifer vorwärts, selbst gedrängt, wie sie waren, von der un-
erbittlichen Conseguenz ihres bisherigen Thuns. Sie be-
achteten es nicht, daß am 5. November Kaiser Napoleon
durch einige kurze Sätze seiner Thronrede die ganze bisherige
Lage der europäischen Politik aus allen Fugen riß. Sie be-
gnügten sich, am 8. November eine Erklärung nach Frankfurt
zu senden, wenn der Bundestag gewisse, sehr mäßige Er-
weiterungen des ständischen Budgetrechts für Holstein in
Kopenhagen nachsuchen wollte, würde die dänische Regierung
geneigt sein, diesem Wunsche, unter der Voraussetzung loyales
1) Abschrift davon sandte der preußische Gesandte am 2. September
1864 nach Berlin. Notiz darüber erhielt die preußische Regierung schon
durch Bericht vom 12. October 1863.
*i) Schlözer's Bericht, 16. October.
) Bernstorff's Bericht, 16. November.