Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

140 Beschluß der Execution. 
mittelbar die Competenz des Reichsraths, des Reichstags und 
der Provinzialstände ändere, doch nothwendig zu solchen 
Anderungen führen müsse, und hatte gleich auf eine erste 
vertrauliche Mittheilung darüber am 5. October eine dringende 
Warnung nach Kopenhagen erlassen:). Der englische Gesandte 
in Kopenhagen, der höchst dänenfreundliche Sir Arthur 
Paget, bezeichnete die neue Verfassung geradezu als eine 
Kriegserklärung gegen Deutschland). Lord John Russell 
war, wie Manderström, der Ansicht, die neue Verfassung sei 
noch nicht gerade die Einverleibung Schleswigs, allerdings 
aber die Anbahnung derselben, und enthalte somit eine directe 
Verletzung der Vereinbarung von 18528). Das war die 
Rechtsauffassung der beiden Regierungen, auf deren Hülfe 
Dänemark in erster Linie rechnen zu können hoffte. 
Aber die eiderdänischen Führer drängten in blindem 
Eifer vorwärts, selbst gedrängt, wie sie waren, von der un- 
erbittlichen Conseguenz ihres bisherigen Thuns. Sie be- 
achteten es nicht, daß am 5. November Kaiser Napoleon 
durch einige kurze Sätze seiner Thronrede die ganze bisherige 
Lage der europäischen Politik aus allen Fugen riß. Sie be- 
gnügten sich, am 8. November eine Erklärung nach Frankfurt 
zu senden, wenn der Bundestag gewisse, sehr mäßige Er- 
weiterungen des ständischen Budgetrechts für Holstein in 
Kopenhagen nachsuchen wollte, würde die dänische Regierung 
geneigt sein, diesem Wunsche, unter der Voraussetzung loyales 
1) Abschrift davon sandte der preußische Gesandte am 2. September 
1864 nach Berlin. Notiz darüber erhielt die preußische Regierung schon 
durch Bericht vom 12. October 1863. 
*i) Schlözer's Bericht, 16. October. 
) Bernstorff's Bericht, 16. November.
	        
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