154 Erbstreit und Verfassungsfrage.
andern die Möglichkeit der Empörung der Hauptstadt, viel-
leicht eine Niederlage der Truppen, oder bei deren Sieg der
Fluch des dänischen Volkes gegen den blutbefleckten deutschen
Tyrannen. Sein Geist war nicht stark, sein Herz nicht hart
genug, um diese Probe zu bestehen. Er verließ das Zimmer,
um den Rath seiner Schwiegermutter einzuholen, und als
Prinzessin Charlotte sich für die dänische Seite entschied, voll-
zog er die verhängnißvolle Unterschrift. Hall meldete es dem
preußischen Gesandten mit der unglaublichen Bemerkung, daß
hiedurch ja der internationalen Verhandlung nicht vorgegriffen
werde. Die dänischen Zeitungen aber jubelten, daß von nun
an die Rückkehr zu dem schmählichen Gesammtstaate von 1852
unmöglich geworden sei.
Ja, sie war fortan unmöglich. In der Kieler Versamm-
lung hatte die Mehrheit der Schleswiger in ihrem Vertrauen
auf König Christian die Candidatur Augustenburg's und die
von den Holsteinern beantragte Vertreibung aller königlichen
Beamten abgelehnt, als ein Telegramm aus Kopenhagen die
königliche Sanction der Novemberverfassung meldete. Damit
war auch hier die Entscheidung gegeben. Mit glühender Ent-
rüstung stimmten jetzt auch die Schleswiger ein in den Ruf:
„Los von Dänemark" und demnach in die Erhebung Augusten-
burg's. In wenigen Tagen beherrschte diese Gesinnung das
Land von der Elbe bis zur Königsau. Die große Mehrzahl
der Beamten, Geistlichen, Schulzen und Lehrer verweigerten
dem Protokollprinzen den Huldigungseid; die Mitglieder der
Landtage und der Ritterschaft traten zusammen, um Hülf-
gesuche an den deutschen Bund zu zeichnen; überall, wo keine
dänischen Truppen standen, hatte die dänische Verwaltung
thatsächlich aufgehört. Los von Dänemark, das war der ein-