Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

156 Erbstreit und Verfassungsfrage. 
aller Welt nur die eine Wahl für die Herzogthümer möglich, 
zwischen Augustenburg und der Fortdauer des dänischen Joches 
— und wie hätte man hier noch von Wahl reden können? 
Den deutschen Fürsten war das Londoner Protokoll von 
jeher verhaßt gewesen, denn wenn eine Conferenz der Groß- 
mächte in dieser Sache ihre Befugniß zur Regelung einer 
fürstlichen Succession durchsetzte, welches deutsche Fürstenhaus 
war dann noch bei einem etwaigen Streitfall der Zukunft seines 
Thrones sicher? Das deutsche Volk aber war längst ergrimmt 
über die Zauderei des Bundestags, die Halbheit der öster- 
reichischen, die herrische Willkür der preußischen Politik: jetzt 
galt es, die unwürdigen Machthaber mit dem unwiderstehlichen 
Strome eines brausenden Nationalwillens voranzutreiben. So 
folgten sich Tag um Tag die Kundgebungen. Die badische Re- 
gierung erlaubte ihrem Bundestagsgesandten von Mohl, Voll- 
macht auch von Herzog Friedrich VIII. anzunehmen und als 
dessen Vertreter am 16. November beim Bunde Protest gegen 
jede Verletzung seiner Regierungsrechte einzulegen. Am 17. No- 
vember erhob Oldenburg Einspruch gegen die Thronfolge Chri- 
stian's IX. in Schleswig-Holstein. Am 18. beantragte Frank- 
furts gesetzgebender Körper bei dem Senate die Anerkennung 
Herzog Friedrich's. Am 19. vollzog diese Anerkennung der Her- 
zog Ernst von Coburg. Am 20. interpellirte der Abgeordnete 
Rechbauer die österreichische Regierung über Schleswig-Hol- 
steins Befreiung. Am 23. brachten die liberalen Fractionen 
des preußischen Abgeordnetenhauses ihre Anträge auf An- 
erkennung des Herzogs Friedrich ein. Am 24. erklärte 
Minister Beust der sächsischen zweiten Kammer, die Regierung 
beantrage beim Bunde die Nichtzulassung des dänischen Ge- 
sandten und Besetzung Holsteins durch ein verstärktes Bundes-
	        
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