156 Erbstreit und Verfassungsfrage.
aller Welt nur die eine Wahl für die Herzogthümer möglich,
zwischen Augustenburg und der Fortdauer des dänischen Joches
— und wie hätte man hier noch von Wahl reden können?
Den deutschen Fürsten war das Londoner Protokoll von
jeher verhaßt gewesen, denn wenn eine Conferenz der Groß-
mächte in dieser Sache ihre Befugniß zur Regelung einer
fürstlichen Succession durchsetzte, welches deutsche Fürstenhaus
war dann noch bei einem etwaigen Streitfall der Zukunft seines
Thrones sicher? Das deutsche Volk aber war längst ergrimmt
über die Zauderei des Bundestags, die Halbheit der öster-
reichischen, die herrische Willkür der preußischen Politik: jetzt
galt es, die unwürdigen Machthaber mit dem unwiderstehlichen
Strome eines brausenden Nationalwillens voranzutreiben. So
folgten sich Tag um Tag die Kundgebungen. Die badische Re-
gierung erlaubte ihrem Bundestagsgesandten von Mohl, Voll-
macht auch von Herzog Friedrich VIII. anzunehmen und als
dessen Vertreter am 16. November beim Bunde Protest gegen
jede Verletzung seiner Regierungsrechte einzulegen. Am 17. No-
vember erhob Oldenburg Einspruch gegen die Thronfolge Chri-
stian's IX. in Schleswig-Holstein. Am 18. beantragte Frank-
furts gesetzgebender Körper bei dem Senate die Anerkennung
Herzog Friedrich's. Am 19. vollzog diese Anerkennung der Her-
zog Ernst von Coburg. Am 20. interpellirte der Abgeordnete
Rechbauer die österreichische Regierung über Schleswig-Hol-
steins Befreiung. Am 23. brachten die liberalen Fractionen
des preußischen Abgeordnetenhauses ihre Anträge auf An-
erkennung des Herzogs Friedrich ein. Am 24. erklärte
Minister Beust der sächsischen zweiten Kammer, die Regierung
beantrage beim Bunde die Nichtzulassung des dänischen Ge-
sandten und Besetzung Holsteins durch ein verstärktes Bundes-