Preußen für schleunige Execution. 163
dazu war, wie die Dinge lagen, ein kräftiges Zusammenwirken
mit Preußen unerläßlich. Mit wahrer Erquickung vernahm
man also, daß dieses noch an dem Londoner Protokoll fest-
halte, mithin über den leitenden Grundsatz mit Osterreich ein-
verstanden sei; wenn es allerdings raschere Thätigkeit in der
Verfassungsfrage als das Wiener Cabinet begehre, würde
gerade bei einer engen Verbindung beider Höfe Osterreich in
der Lage sein, nach Umständen zurückhaltend und mäßigend
einzuwirken. Man entschloß sich hienach, um Preußens Beistand
in der Erbfolgefrage zu sichern, mit ihm zusammen sofort zur
Execution zu schreiten, gerade nach Pfordten's Ausführung,
daß sie den Fürsten, gegen dessen Verwaltung sie sich richte,
hier also Christian IX., als rechtmäßigen Landesherrn vor-
aussetze. Hatte doch selbst Lord John Russell, dessen Agenten
an allen Höfen sonst Frieden und Vermittlung predigten,
diese Schlußfolgerung anerkannt, und aus diesem Grunde
Beschleunigung der Execution empfohlen:!). König Wilhelm
drängte nicht weniger darauf, nach der einfachen Erwägung
des gesunden Menschenverstandes, daß es für die weitere
Entwicklung der Sache günstiger sei, deutsche Truppen an
der Eider, als nur an der Elbe zu haben. So kam denn
am 24. November Abends zwischen Bismarck und dem öster-
reichischen Gesandten, Grafen Karolyi, eine Übereinkunft zu
Stande, beim Bundestage gemeinsam dahin zu wirken, daß
die Execution so rasch, wie es die Bundesgesetze irgend ver-
statteten, in Vollzug gesetzt werde. Daß Österreich, den
frühern Bundesbeschlüssen entsprechend, bei der Execution
mitwirken würde, verstand sich bereits von selbst.
1) Bernstorff, 22. November.
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