170 Erbstreit und Verfassungsfrage.
ohne Sorge wegen Frankreich und Rußland, die activen Ope-
rationen gegen Dänemark beginnen konnte.
Am 26. November versammelte König Wilhelm seine
Minister zu einer Conseilsitzung im königlichen Palais. In
längerer Rede wies er auf die Aufregung in Deutschland
hin, welche zwar patriotisch, aber doch auch mit einzelnen
revolutionären Elementen gemischt erscheine, so daß es nöthig
sei, ihr die heilsame Richtung durch thatkräftiges Handeln zu
geben. Einstweilen sei Preußen noch an den Londoner Ver-
trag gebunden. Zwar sei der Erbprinz von Augustenburg
dem Verzichte seines Vaters nicht beigetreten, Preußen aber
und Osterreich hätten in London die Succession Christian's IX.,
unter Wahrung der Rechte der Herzogthümer, anerkannt.
Trotz der Verletzung der letztern durch Dänemark seien die
Dinge heute noch nicht so weit gekommen, daß Preußen sich
von dem Londoner Vertrag bereits lossagen dürfe. Deshalb
seien die Rechte der Herzogthümer gegen den neuen König,
wie gegen dessen Vorgänger, zunächst durch eine Bundesexecution
zu schützen, was viele Kleinstaaten eben deshalb bestritten,
weil die Execution die Anerkennung König Christian's in sich
schlösse. Sei dem aber, wie ihm wolle, unter allen Um-
ständen sei es dringend, daß Holstein so bald als möglich in
die Hände deutscher Truppen komme. Preußen sei auf-
gefordert, dazu eine Reserve zu stellen; es sei aber bei der
nahen Möglichkeit größerer Verwicklungen unerläßlich, die
Rüstungen weiter auszudehnen; Er, der König, werde also
die Mobilisirung der C. (Brandenburger) und 13. (westfälischen)
Division, und als weitern Rückhalt, des Gardecorps, befehlen.
Acht Tage nach dem Bundesbeschlusse müßten die Truppen
marschfertig sein. Eine Vorlage an den Landtag, die Kosten