Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

170 Erbstreit und Verfassungsfrage. 
ohne Sorge wegen Frankreich und Rußland, die activen Ope- 
rationen gegen Dänemark beginnen konnte. 
Am 26. November versammelte König Wilhelm seine 
Minister zu einer Conseilsitzung im königlichen Palais. In 
längerer Rede wies er auf die Aufregung in Deutschland 
hin, welche zwar patriotisch, aber doch auch mit einzelnen 
revolutionären Elementen gemischt erscheine, so daß es nöthig 
sei, ihr die heilsame Richtung durch thatkräftiges Handeln zu 
geben. Einstweilen sei Preußen noch an den Londoner Ver- 
trag gebunden. Zwar sei der Erbprinz von Augustenburg 
dem Verzichte seines Vaters nicht beigetreten, Preußen aber 
und Osterreich hätten in London die Succession Christian's IX., 
unter Wahrung der Rechte der Herzogthümer, anerkannt. 
Trotz der Verletzung der letztern durch Dänemark seien die 
Dinge heute noch nicht so weit gekommen, daß Preußen sich 
von dem Londoner Vertrag bereits lossagen dürfe. Deshalb 
seien die Rechte der Herzogthümer gegen den neuen König, 
wie gegen dessen Vorgänger, zunächst durch eine Bundesexecution 
zu schützen, was viele Kleinstaaten eben deshalb bestritten, 
weil die Execution die Anerkennung König Christian's in sich 
schlösse. Sei dem aber, wie ihm wolle, unter allen Um- 
ständen sei es dringend, daß Holstein so bald als möglich in 
die Hände deutscher Truppen komme. Preußen sei auf- 
gefordert, dazu eine Reserve zu stellen; es sei aber bei der 
nahen Möglichkeit größerer Verwicklungen unerläßlich, die 
Rüstungen weiter auszudehnen; Er, der König, werde also 
die Mobilisirung der C. (Brandenburger) und 13. (westfälischen) 
Division, und als weitern Rückhalt, des Gardecorps, befehlen. 
Acht Tage nach dem Bundesbeschlusse müßten die Truppen 
marschfertig sein. Eine Vorlage an den Landtag, die Kosten
	        
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