Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Königliche Conseilsitzung in Berlin. 171 
betreffend, müsse gemacht werden; derselbe könne die Bewilli- 
gung nicht weigern, da der Bund für die Execution eine 
Matricular-Umlage beschließen werde. Der König forderte 
darauf die Minister zum Ausdruck ihrer Ansicht auf. Es 
ergab sich im Wesentlichen allgemeines Einverständniß. Auf 
Roon's Frage, ob Österreichs Mitwirkung gesichert sei, er- 
läuterte Bismarck, daß das Wiener Cabinet anscheinend noch 
fester als früher am Londoner Tractat festhalte, jetzt aber 
gerade von diesem Standpunkte aus auf die Execution dränge. 
Obgleich England sich der letztern wohl schwerlich widersetzen 
werde, könne daraus doch leicht ein Krieg mit Dänemark, 
welches den Forderungen Österreichs und Preußens zu ent- 
sprechen, gar nicht mehr im Stande sei, und dann in weiterer 
Consequenz ein europäischer Krieg entstehen; die Rüstung sei 
also auf das Möglichste zu beschleunigen; aus demselben 
Grunde trat er auch einem Vorschlage des Finanzministers 
entgegen, die Vorlage an den Landtag bis nach dem Erlaß 
der Matricular-Umlage auszusetzen. Zum Schlusse genehmigten 
der König und das Conseil den Entwurf der Erklärung, 
womit Bismarck die finanzielle Vorlage dem Landtage anzu- 
kündigen gedachte. 
Die drei vom Könige bezeichneten Heertheile ergaben 
eine Stärke von rund 60000 Mann, also eben die Ziffer, 
welche Roon im Frühling als erforderlich für einen dänischen 
Krieg bezeichnet hatte. An dem Ausbruch desselben hatte 
kein Mitglied des Conseils einen Zweifel mehr. Wiederholt 
hatte Dänemark schon die Execution als Kriegsfall bezeichnet, 
und vollends die Wiederaufhebung der neuen Verfassung hielt 
niemand, welcher die Kopenhagener Verhältnisse kannte, für 
möglich. Mehr als jemals galten jetzt Bismarck's Worte vom
	        
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