176 Die Execution in Holstein.
einer sehr lebhaften Debatte war das Ende ein mit 12 gegen
4 Stimmen gefaßter Beschluß, die Führung der holstein-
lauenburger Stimmen bis auf Weiteres zu suspendiren, also
noch keine positive Erklärung gegen König Christian, immer
aber eine entschiedene Ablehnung des österreichisch-preußischen
Standpunktes. Trotz der Vereinigung der beiden Großmächte
hatte außer dem stets dänisch gesinnten Luxemburg nur Kur-
hessen mit ihnen gestimmt.
In voller Übereinstimmung mit dieser Haltung der
Bundesmehrheit gingen in ganz Deutschland die Wogen der
populären Bewegung höher und höher. Eine große schwäbische
Volksversammlung brachte an ihre Regierung eine Adresse,
worin das Londoner Protokoll, an welchem die Großmächte
festhielten, als eine Infamie bezeichnet wurde. Eine von der
großdeutschen Partei in München berufene Versammlung er-
klärte, die Großmächte hielten an dem Londoner Protokoll,
aber mächtiger als die Großmächte sei die öffentliche Meinung.
König Max von Bayern war auf ärztliche Anordnung zur
Herstellung seiner angegriffenen Gesundheit nach Italien ge-
reist; jetzt erließ der Münchener Stadtrath an ihn eine perem-
torische Aufforderung zur Rückkehr, weil seine Anwesenheit
dem Vaterlande nöthig sei, und der König beeilte sich, der
Ladung Folge zu leisten. Der Minister Beust sagte dem
preußischen Gesandten, er habe keinen lebhafteren Wunsch,
als mit den Großmächten zusammen zu gehen, aber wenn er
in der Sache der Herzogthümer seine Haltung ändere, sei
seine Stellung in Sachsen unmöglich. Ahnliche Dinge mel-
deten nach Berlin die Gesandten aus Karlsruhe und Stutt-
gart. In Frankfurt bat Pfordten die Vertreter Preußens
und Osterreichs flehentlich, die Mächte möchten doch, wenn