Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

178 Die Execution in Holstein. 
Reden, daß England keine deutsche Einmischung in die innern 
Angelegenheiten Dänemarks, und noch viel weniger eine Ab- 
weichung von dem Londoner Vertrage dulden würde. Natür- 
lich wuchs dadurch den Dänen der Starrsinn und die 
Kampflust, wogegen Bismarck wieder nicht das Mindeste zu 
erinnern hatte: immer aber erschien es doppelt nöthig, dem 
englischen Eifer keine Blöße, und der feindseligen Gesinnung 
Lord Palmerston's keinen Vorwand zu geben, mit dem er 
seine in Wahrheit friedliebende Nation in eine kriegerische 
Politik nachziehen könnte. 
Unter diesen Verhältnissen gab Bismarck dem preußischen 
Abgeordnetenhause am 1. December die vom Ministerrathe ge- 
nehmigte Erklärung über die preußische Politik in Sachen der 
Herzogthümer. Sie begann mit dem Satze, daß das Londoner 
Protokoll für Preußens Stellung maaßgebend sei; an unsrer 
Vertragstreue dürfe kein Zweifel haften. Dann gelte auch 
dasselbe Gebot für Dänemark, dessen damalige Zusagen mit 
dem Londoner Vertrag ein untheilbares Ganze bilden und 
mit demselben stehen und fallen. Sagten wir uns von dieser 
Grundlage los, so hätten wir überhaupt kein von Europa 
anerkanntes Recht, uns um Schleswig zu bekümmern. Die 
Entscheidung über die Frage, ob und wann wir durch Nicht- 
erfüllung der dänischen Verpflichtungen in den Stand gesetzt 
seien, den Londoner Vertrag für hinfällig zu erklären, müsse 
die Regierung sich vorbehalten; sie könne dieselbe weder dem 
deutschen Bunde überlassen, noch sie hier zum Gegenstande 
von Erklärungen machen. So lange wir den Londoner 
Vertrag nicht als hinfällig betrachten, sehen wir in König 
Christian den Erben des Rechts und des Unrechts seiner 
Vorgänger, und haben demnach in Gemeinschaft mit Oster=
	        
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