Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Bundesexecution gegen Christian IX. 181 
Daß nach preußischer Rechtsansicht die Bundesversammlung 
überhaupt zu einem Urtheil über die Erbfolge nicht competent 
sei, dies in Frankfurt zu erklären, erachtete der Minister einst- 
weilen noch nicht angezeigt. Rechberg war mit Allem ein- 
verstanden, überhaupt war in Wien der Arger über die Eigen- 
willigkeit der Mittelstaaten seit dem letzten Bundesbeschlusse 
in stetem Wachsen, so daß Rechberg nach Berlin die Ansicht 
aussprach, wenn der Bund die Execution verwerfe, sei dieselbe 
von den beiden Großmächten allein durchzuführen, und jedes 
andere Verfahren des Bundes mit allen Mitteln zu verhindern. 
Den deutschen Gesandten in Wien erklärte er mit höchstem 
Nachdruck, nimmermehr sollte man erwarten, daß Osterreich 
sich durch eine Anzahl Kleinstaaten majorisiren lassen werde, 
inhaltschwere Worte, deren keines für Bismarck's Gedächtniß 
verloren ging, bei denen er der alten Frankfurter Kämpfe 
gegen Preußens Majorisirung in heiterer Erinnerung gedachte. 
Dies Alles, verbunden mit den am 4. December abgesandten 
identischen Noten, verfehlte seine Wirkung bei einer Anzahl 
der Staaten zweiten und dritten Ranges nicht, so daß am 7. 
der Antrag der beiden Großmächte die Mehrheit, wenn auch 
nur von acht gegen sieben Stimmen, gewann. Also Execution 
gegen den König-Herzog Christian IX. von Holstein, um ihn 
zur Ausführung der Bundesbeschlüsse von 1860 und 1863, 
zu einer guten Einordnung der Herzogthümer in den dänischen 
Gesammtstaat zu nöthigen: dies bildete freilich einen harten 
Contrast zu dem populären Rufe: los von Dänemark. In- 
dessen, der Beschluß war gefaßt, und die Vorbereitungen zu 
seiner Ausführung in vollem Gange. Bereits hatte eine in 
Frankfurt tagende Militärcommission eine erhebliche Ver- 
stärkung des Executionscorps vorgeschlagen, 6000 Sachsen
	        
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