Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

186 Die Execution in Holstein. 
Gesandten, Lord Wodehouse, vor welcher Bismarck sich auf 
Rechberg's Wunsch in genaues Vernehmen mit Karolyi gesetzt 
hatte. Der Lord klagte, daß Osterreich und Preußen die 
Erfüllung des Londoner Vertrags von Dänemarks Verhalten 
in der Verfassungsfrage abhängig machten; Bismarck erwiderte, 
daß niemand sich wundern könnte, wenn wir zur Erzwingung 
der dänischen Zusagen von 1852 die Waffen ergriffen; mit 
dem Ausbruch des Krieges würde dann auch das Londoner 
Protokoll hinfällig; daß wir dies Alles noch nicht gethan, 
beweise unsere friedfertige Gesinnung. Dann sprach der Lord 
sein Bedauern über die Bundesexecution aus, an die sich 
vielleicht in Holstein aufrührerische Schritte des Prinzen von 
Augustenburg und seiner Anhänger anknüpfen könnten; er 
hoffe, daß eine vorausgehende Proclamation des Bundes 
solchen Plänen wirksam steuern würde. Bismarck hatte gegen 
den Erlaß einer solchen Proclamation nichts einzuwenden, 
wollte sich aber für die Wirksamkeit derselben nicht verbürgen. 
Wenn der Prinz nach Holstein käme und die Fahne des 
Aufstandes erhöbe, so würde man, um der Bewegung Einhalt 
zu thun, ihn verhaften müssen, und es sei sehr zweifelhaft, 
ob dies geschehen könne, ohne einen unbezähmbaren Ausbruch 
der mächtig erregten Volksleidenschaft in ganz Deutschland 
herbeizuführen. Aber bedenken Sie, rief Wodehouse, die 
Kriegsgefahr, der sich Deutschland durch solch ein Verhalten, 
durch die Einschleppung des Aufruhrs im Gefolge der Bundes- 
execution, aussetzen würde. Niemand, entgegnete Bismarck 
gelassenes Tones, kann die Kriegsgefahr mehr als ich be- 
dauern. Der Gesandte ging dann auf eine Besprechung der 
Verfassungsfragen im Einzelnen ein, und erklärte die im 
Jahre 1852 versprochenen Einrichtungen für praktisch un-
	        
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