186 Die Execution in Holstein.
Gesandten, Lord Wodehouse, vor welcher Bismarck sich auf
Rechberg's Wunsch in genaues Vernehmen mit Karolyi gesetzt
hatte. Der Lord klagte, daß Osterreich und Preußen die
Erfüllung des Londoner Vertrags von Dänemarks Verhalten
in der Verfassungsfrage abhängig machten; Bismarck erwiderte,
daß niemand sich wundern könnte, wenn wir zur Erzwingung
der dänischen Zusagen von 1852 die Waffen ergriffen; mit
dem Ausbruch des Krieges würde dann auch das Londoner
Protokoll hinfällig; daß wir dies Alles noch nicht gethan,
beweise unsere friedfertige Gesinnung. Dann sprach der Lord
sein Bedauern über die Bundesexecution aus, an die sich
vielleicht in Holstein aufrührerische Schritte des Prinzen von
Augustenburg und seiner Anhänger anknüpfen könnten; er
hoffe, daß eine vorausgehende Proclamation des Bundes
solchen Plänen wirksam steuern würde. Bismarck hatte gegen
den Erlaß einer solchen Proclamation nichts einzuwenden,
wollte sich aber für die Wirksamkeit derselben nicht verbürgen.
Wenn der Prinz nach Holstein käme und die Fahne des
Aufstandes erhöbe, so würde man, um der Bewegung Einhalt
zu thun, ihn verhaften müssen, und es sei sehr zweifelhaft,
ob dies geschehen könne, ohne einen unbezähmbaren Ausbruch
der mächtig erregten Volksleidenschaft in ganz Deutschland
herbeizuführen. Aber bedenken Sie, rief Wodehouse, die
Kriegsgefahr, der sich Deutschland durch solch ein Verhalten,
durch die Einschleppung des Aufruhrs im Gefolge der Bundes-
execution, aussetzen würde. Niemand, entgegnete Bismarck
gelassenes Tones, kann die Kriegsgefahr mehr als ich be-
dauern. Der Gesandte ging dann auf eine Besprechung der
Verfassungsfragen im Einzelnen ein, und erklärte die im
Jahre 1852 versprochenen Einrichtungen für praktisch un-