Bismarck und Lord Wodehouse. 187
ausführbar: Bismarck wollte dies in solcher Unbedingtheit
nicht zugeben, war aber bereit, wenn Dänemark an deren
Stelle bessere Vorschläge mache, diese in möglichst wohl-
wollende Erwägung zu nehmen. Und die am 18. November
sanctionirte neue Verfassung? fragte Wodehouse. lber diesen
Punkt, erfolgte sofort die Antwort, kann von einem Com-
promisse keine Rede sein; vor dem 1. Januar muß die Ver-
fassung für Schleswig außer Kraft gesetzt werden, sonst
würden die deutschen Mächte sich aller gegen Dänemark ein-
gegangenen Verbindlichkeiten einschließlich des Londoner Pro-
tokolls enthoben erachten. Wenn jedoch bis zum neuen Jahre
die Aufhebung der Verfassung erfolgt sei, würde man dänische
Vorschläge über eine neue Gesammtstaatsverfassung erwarten.
Wodehouse machte dagegen die Einwendung, daß es unmöglich
sei, bis zum 1. Januar einen Beschluß des dänischen Reichs-
raths über Aufhebung der Novemberverfassung herbeizuführen,
da der alte Reichsrath geschlossen, und damit das Mandat
desselben abgelaufen sei, und der neue erst nach dem 1. Ja-
nuar zusammentreten könne. Dies war unwiderleglich, machte
aber auf den preußischen Minister nicht den mindesten Ein-
druck. Das ist Sache der Dänen, sagte er, auf welche Art
sie ihr Unrecht gut machen wollen; wir müssen darauf bestehen,
daß Schleswig am 1. Januar von der Wirksamkeit des Ge-
setzes ausgenommen ist. Der König, setzte er vertraulich
hinzu, wird sich wohl zu einem Staatsstreich, und jedesfalls
zu einem Ministerwechsel entschließen müssen: mit einem fried-
liebenden und stabilen Regiment würden wir gute Nachbar-
schaft halten, eine revolutionäre und deutschfeindliche Regierung
aber unter der Herrschaft der Straßendemokratie ist für uns
ein gefährlicher und unerträglicher Nachbar, mit welchem der