Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

188 Die Execution in Holstein. 
Krieg unvermeidlich würde. Wodehouse fand in diesen Auße- 
rungen natürlich wieder einen Beweis, daß Deutschland sich 
in Dänemarks innere Verhältnisse einmischen wolle, Lord John 
Russell konnte indessen nicht umhin, im Stillen die Richtigkeit 
der preußischen Erörterung zu erkennen, und wies demnach 
seinen Gesandten an, in Kopenhagen mit allem Nachdruck 
auf die Rücknahme der Novemberverfassung als die un- 
erläßliche Bedingung zur Fortdauer des Friedens zu dringen. 
Mit nicht gerade leichtem Herzen verließ nach diesen 
Aufklärungen der dänenfreundliche Wodehouse Berlin, und 
wurde in seiner Stimmung nicht gebessert, als er in Hamburg 
sich bei dem englischen Consul Ward über die Lage der Dinge 
in den Herzogthümern erkundigte. Ward erklärte ihm, es 
gebe im ganzen Lande nur eine Meinung, nur ein Begehren, 
die völlige Trennung von Dänemark und folglich die An- 
erkennung Friedrich's VIII., nicht gerade aus Liebe für dessen 
Person, sondern als einziges Mittel, wie man meinte, für 
die Abschüttelung des dänischen Joches; nicht einmal die reine 
Personalunion mit Dänemark sei heute noch durchführbar. 
Als der Lord am 16. December in Kopenhagen ankam, 
machte er die entsprechende Erfahrung auf der entgegen- 
gesetzten Seite. Zunächst empfing ihn sein russischer College 
Ewers mit der Nachricht, daß die dänische Regierung zwar 
auf einen Widerstand gegen die Bundesexecution in Holstein 
verzichte, um so bestimmter aber an der Novemberverfassung 
festhalte, und so eben, am 13., das neue Wahlgesetz zu 
derselben veröffentlicht habe. Der dänische Minister, welchen 
Wodehouse ohne Verzug aufsuchte, bestätigte Ewers' Aussage: 
er, Hall, werde keinesfalls der Minister sein, auf dessen Rath 
nach Englands Begehren die neue Verfassung aufgehoben
	        
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