190 Die Execution in Holstein.
Action geneigt war. Der Ministerwechsel bedeutete also nicht
Einlenken, sondern gesteigerten Trotz. Monrad weigerte die
Aufhebung der Novemberverfassung noch entschiedener als
Hall: Dänemark war auf den Krieg gefaßt.
Unterdessen hatten sich auch in Deutschland die Dinge
in gleicher Richtung weiter bewegt. Der Bundesbeschluß vom
7. December, welcher die Execution gegen den König-Herzog
Christian von Holstein verfügte, hatte in den weitesten Kreisen
der Bevölkerung einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen.
Jetzt sei es klar, daß es sich den beiden Großmächten nur um
den reactionären Zweck handle, jede volksthümliche Bewegung,
jede deutsche Thätigkeit zu Gunsten Schleswig-Holsteins zu
unterdrücken und, nachdem man Schanden halber einige Con-
cessionen in den Verfassungsfragen, gleich viel ob scheinbare
oder trügerische, erlangt hätte, dann das geknebelte Land dem
von den Fremden erhobenen Usurpator auszuliefern. Überall
begannen sich jetzt die zahllosen Localvereine für Schleswig-
Holstein in festere Verbände und Landesvereine zu organisiren;
um ihnen einen leitenden Mittelpunkt zu geben, hatten bereits
die Führer der beiden großen Parteien, des Nationalvereins
und des Reformvereins, eine Aufforderung an alle Mitglieder
der deutschen Landtage erlassen, am 31. December in Frank-
furt zu einer großen Versammlung zusammenzutreten und über
die gesetzlichen Mittel zur Durchführung der Rechte Schleswig-
Holsteins Beschluß zu fassen. Eine zahlreiche Volksversamm-
lung in Augsburg forderte den König Max von Bayern auf,
sich an die Spitze des deutschen Volkes zu stellen, das treff-
liche bayerische Heer nach Schleswig-Holstein zu führen und
als Retter der Nation den Herzog Friedrich dort einzusetzen.
Fortdauernd wetteiferten die Kammern der Einzelstaaten in