Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Der Prinz von Augustenburg in Holstein. 193 
Kiel erschien und mit überströmendem Enthusiasmus von den 
Einwohnern begrüßt wurde: da waren auch die Commissare 
damit zufrieden, und traten allmählich selbst mit dem jungen 
„Herzog“ in vertrauliche Beziehungen. Für den sächsischen 
Commissar, Herrn von Könneritz, verstand sich dies bei der 
politischen Tendenz seiner Regierung ungefähr von selbst; in 
Hannover waren zwar der König und Graf Platen dem 
Augustenburger Treiben von Herzen zuwider, wagten aber 
gegenüber ihrer Bevölkerung und Volksvertretung nicht, sich 
zu dieser Gesinnung offen zu bekennen, und so setzte auch ihr 
Commissar in Holstein, Geheimrath Nieper, seinem sächsischen 
Collegen und dessen Augustenburger Sympathien keinen wirk- 
samen Widerstand entgegen. Der Erbprinz richtete in seiner 
Wohnung zu Kiel sich nicht bloß einen Hofhalt, sondern auch 
ein Cabinet und mehrere Ministerien ein, deren Inhaber dann 
den Bundescommissaren fortdauernd guten Rath für die 
Führung der Landesverwaltung und insbesondere bei der 
Besetzung der zahlreichen leer gewordenen Amter ertheilten. 
An die Spitze der Verwaltung trat ein Collegium mit dem 
Titel der Landesregierung, welches die Befehle der Bundes- 
commissare zu vollstrecken, dabei aber für selbständige Ent- 
scheidung der Geschäfte eine sehr weitgesteckte Competenz er- 
halten hatte. Als Mitglieder dieser oder der untern Behörden 
wurden nur sichere Anhänger Augustenburg's berufen, und 
weniger zuverlässige erst gegen Ausstellung eines Huldigungs- 
reverses ernannt. Die gehässigen, freilich aber nicht aufge- 
hobenen dänischen Gesetze gegen politische Vereine fielen in 
gründliche Nichtachtung, und das Land bedeckte sich rasch mit 
einem Netze von „schleswig-holsteinischen“ oder „Kampfgenossen- 
Vereinen", welche jede dem Erbprinzen abgeneigte Meinung mit 
v. Sybel, Begröndung d. deutschen Reiches. III.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.