194 Die Execution in Holstein.
populärem Terrorismus unterdrückten. Nur der Zeitungspresse
verstatteten die Bundescommissare keine so breite oder so
polemische Entfaltung des Augustenburger Paniers, aus dem
sehr begreiflichen Grunde, daß nach der Bundesinstruction
vom 14. December und bei der Haltung der beiden Groß-
mächte eine volle Offentlichkeit für die Agitation nicht gerathen
erscheinen konnte. Immerhin vollzog sich so viel auch am
hellen Tageslichte, daß Beust später mit Grund behaupten
konnte, die Execution sei von der ersten Stunde an thatsäch-
lich eine Occupation gewesen. Lord Wodehouse's Befürchtung
hatte also Recht behalten, und die Stimmung gegen die deutsche
Politik wurde dadurch sowohl in England als in Rußland
erheblich verschlechtert.
Desto größern Beifall fand diese neue Gattung einer
Bundesexecution in Deutschland. So hart man den Beschluß
vom 7. December ursprünglich verurtheilt hatte, so rauschend
war der Jubel, mit welchem man eine solche Ausführung
desselben aufnahm. In der großen Mehrheit der Mittel= und
Kleinstaaten waren Volk und Regierung eifrig beschäftigt, an
ihrem Theile Augustenburg's Sache weiter zu fördern. Herr
von Beust hatte vom 19. bis zum 22. December in München
verweilt, und mit dem bayerischen Minister von Schrenck über
das weitere Verhalten Abrede genommen, dann auf der Rück-
reise in Augsburg den württemberger Minister von Hügel ge-
sprochen, und darauf in Dresden der Kammer die völlige Über-
einstimmung der drei Regierungen verkündigt. Der Plan, wie
ihn Beust entworfen hatte, ging, nach den Berichten des preußi-
schen und des russischen Geschäftsträgers in München, dahin, daß
zunächst Bayern in Frankfurt schleunige Prüfung des Augusten-
burger Erbrechts beantragen, und hoffentlich binnen acht Tagen