Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

194 Die Execution in Holstein. 
populärem Terrorismus unterdrückten. Nur der Zeitungspresse 
verstatteten die Bundescommissare keine so breite oder so 
polemische Entfaltung des Augustenburger Paniers, aus dem 
sehr begreiflichen Grunde, daß nach der Bundesinstruction 
vom 14. December und bei der Haltung der beiden Groß- 
mächte eine volle Offentlichkeit für die Agitation nicht gerathen 
erscheinen konnte. Immerhin vollzog sich so viel auch am 
hellen Tageslichte, daß Beust später mit Grund behaupten 
konnte, die Execution sei von der ersten Stunde an thatsäch- 
lich eine Occupation gewesen. Lord Wodehouse's Befürchtung 
hatte also Recht behalten, und die Stimmung gegen die deutsche 
Politik wurde dadurch sowohl in England als in Rußland 
erheblich verschlechtert. 
Desto größern Beifall fand diese neue Gattung einer 
Bundesexecution in Deutschland. So hart man den Beschluß 
vom 7. December ursprünglich verurtheilt hatte, so rauschend 
war der Jubel, mit welchem man eine solche Ausführung 
desselben aufnahm. In der großen Mehrheit der Mittel= und 
Kleinstaaten waren Volk und Regierung eifrig beschäftigt, an 
ihrem Theile Augustenburg's Sache weiter zu fördern. Herr 
von Beust hatte vom 19. bis zum 22. December in München 
verweilt, und mit dem bayerischen Minister von Schrenck über 
das weitere Verhalten Abrede genommen, dann auf der Rück- 
reise in Augsburg den württemberger Minister von Hügel ge- 
sprochen, und darauf in Dresden der Kammer die völlige Über- 
einstimmung der drei Regierungen verkündigt. Der Plan, wie 
ihn Beust entworfen hatte, ging, nach den Berichten des preußi- 
schen und des russischen Geschäftsträgers in München, dahin, daß 
zunächst Bayern in Frankfurt schleunige Prüfung des Augusten- 
burger Erbrechts beantragen, und hoffentlich binnen acht Tagen
	        
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