198 Die Execution in Holstein.
stand der Geister in Deutschland möglichst positive Garantien.
Preußen scheine als ersten Schritt die Bestimmung eines
Termins zu betrachten, nach dessen fruchtlosem Ablauf wir
uns von dem Londoner Vertrag loszusagen hätten. Aber
damit schiene uns gegen die andern Mächte, welche die Inte-
grität Dänemarks für das europische Gleichgewicht nöthig
erachten, ein Kriegsfall gesetzt, ohne daß den Bewohnern
Schleswigs geholfen würde. So weit man sehe, würde durch
eine Besetzung Schleswigs, gleichzeitig mit der Einwilligung
in eine europäische Conferenz, wie sie bereits angeregt sei,
die Gefahr eines europäischen Krieges nicht in demselben
Grade wie durch eine grundsätzliche Verneinung der dänischen
Integrität hervorgerufen werden. Wenn Lord Wodehouse
eine Suspension der neuen dänischen Verfassung vor dem
1. Januar in Kopenhagen durchsetze, könnten wir uns be-
gnügen, auf die definitive Erledigung der Verfassungsfrage zu
dringen, und die Execution in Holstein in eine Pfandnahme
wegen Schleswig übergehen zu lassen; im andern Falle würden
die Bundestruppen in Schleswig selbst einrücken müssen.
Zugleich stellte Osterreich in Berlin den Antrag, ge-
meinsam in Frankfurt die Auflösung des Ausschusses der 36
zu fordern, was Bismarck ohne Widerspruch bewilligte. Die
Wiener Gemeindebehörden hatten auf eine Bitte an den
Kaiser um kräftige Unterstützung Schleswig-Holsteins die
Antwort erhalten, daß sie sich nicht um hohe Politik, sondern
um das Wohl der Stadt zu bekümmern hätten.
In Berlin hatte Bismarck, welchem weder der Bundes-
tag, noch die Mittelstaaten, noch die öffentliche Meinung
besonderen Respect einflößten, der Bewegung bisher sehr
ruhig zugesehen. Dem Könige hatte sie zwar nicht die per-