Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Bismarck's Denkschrift. 199 
sönliche Sympathie für den Prinzen von Augustenburg zer- 
stört, wohl aber die Sache desselben stark verleidet. Eine 
Bitte des Prinzen, auch auf preußischem Gebiete Truppen- 
körper formiren zu dürfen, schlug der König sehr bestimmt 
ab. Desto größere Befriedigung erweckte die Thatsache, 
Osterreich jetzt auch in Bezug auf Schleswig zu kräftigem 
Vorgehen nach der preußischen Methode bereit zu sehen. 
Noch einmal erwog Bismarck die Chancen jedes denkbaren 
Verfahrens. Wir können, sagte er in einer dem Könige 
unterbreiteten Denkschrift, wenn die dänische Verfassung am 
1. Januar in Kraft tritt, nicht unthätig bleiben. Es bieten 
sich in diesem Falle drei Wege. Auf dem ersten würde man 
sich nach der Forderung der öffentlichen Meinung von dem 
Londoner Vertrage lossagen, und mit gesammter Heeresmacht 
in Schleswig einbrechen. Das wäre offener Krieg, und zwar 
Bundeskrieg, und lediglich der Ausgang des Kampfes ent- 
schiede über das Schicksal der Herzogthümer; aber allerdings 
würden wir dabei mit den Großmächten und insbesondere 
mit England in gefährliche Spannung gerathen. Der zweite 
Weg bestände in der Lossagung vom Londoner Protokoll 
ohne den Beginn einer kriegerischen Action. Dann möchte 
der Bund Entschluß über die Erbfolgefrage fassen, und wenn 
er für Augustenburg entschiede, den Prinzen im Bundeslande 
Holstein einsetzen. Aber Schleswig bliebe dann schutzlos, 
denn hier haben wir kein anderes Recht der Einmischung als 
aus den Verträgen von 1852, die mit unserer Lossagung 
vom Londoner Protokoll unserer Seits zerrissen wären. Zur 
Prüfung des Erbrechts auf Schleswig wäre der Bund in- 
competent, und wäre auch Augustenburg's Anrecht un- 
bestreitbar, so wäre immer der Bund nicht verpflichtet, einem
	        
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