Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Antrag beim Bunde, Schleswig in Pfand zu nehmen. 201 
war immer, daß die deutschen Truppen, wie früher die Elbe, 
so jetzt die Eider überschritten, wenn möglich die Truppen 
des ganzen Bundes, sonst aber jedesfalls neben den preußischen 
die Osterreicher. So erging, nachdem Rechberg sein Ein- 
verständniß ausgesprochen, am 26. December die Weisung an 
Sydow nach Frankfurt, beim Bundestage gemeinsam mit 
Kübeck den dringlichen Antrag zu stellen, der Bund möge 
Schleswig in Pfand nehmen für die Erfüllung der dänischen 
Verpflichtungen von 1851/52, ein Antrag, bei welchem die 
deutsche Anerkennung des Londoner Protokolls und seiner 
Thronfolge die nicht ausgesprochene, aber in der Sache ge- 
gebene Voraussetzung war. 
Die Diplomaten der Bundesversammlung standen damals 
noch unter dem frischen Eindruck des eben erlebten Abge- 
ordnetentags. Sydow selbft hatte darüber am 22. December 
berichtet, nach diesem Ereigniß würds es dem Bunde unmöglich 
sein, Beschlüsse unter anderer Voraussetzung als jener der 
Zerreißung des Londoner Protokolls zu fassen; sonst stehe 
unmittelbar die Revolution, oder was vielleicht noch schlimmer 
wäre, ein allgemeines Gefühl tiefer politischer Verzweiflung 
bevor. Ganz in diesem Sinne erfolgte am 23. der bayerische 
Antrag, schleunige Prüfung der Erbfolgefrage, so daß Be- 
richt darüber binnen acht Tagen zu erstatten wäre; Darm- 
stadt schloß sich am 28. mit seinem Antrag auf Besetzung 
Schleswigs zum Schutze aller Rechte an. Also nur mit 
schwerer Sorge erfüllten an demselben Tage Kübeck und 
Sydow den erhaltenen Befehl, die Inpfandnahme Schleswigs 
zum Zweck der Aufrechthaltung der verhaßten Verträge von 
1852 zu begehren. Die beiden Systeme traten sich damit 
in möglichst schroffer Härte entgegen.
	        
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