Antrag beim Bunde, Schleswig in Pfand zu nehmen. 201
war immer, daß die deutschen Truppen, wie früher die Elbe,
so jetzt die Eider überschritten, wenn möglich die Truppen
des ganzen Bundes, sonst aber jedesfalls neben den preußischen
die Osterreicher. So erging, nachdem Rechberg sein Ein-
verständniß ausgesprochen, am 26. December die Weisung an
Sydow nach Frankfurt, beim Bundestage gemeinsam mit
Kübeck den dringlichen Antrag zu stellen, der Bund möge
Schleswig in Pfand nehmen für die Erfüllung der dänischen
Verpflichtungen von 1851/52, ein Antrag, bei welchem die
deutsche Anerkennung des Londoner Protokolls und seiner
Thronfolge die nicht ausgesprochene, aber in der Sache ge-
gebene Voraussetzung war.
Die Diplomaten der Bundesversammlung standen damals
noch unter dem frischen Eindruck des eben erlebten Abge-
ordnetentags. Sydow selbft hatte darüber am 22. December
berichtet, nach diesem Ereigniß würds es dem Bunde unmöglich
sein, Beschlüsse unter anderer Voraussetzung als jener der
Zerreißung des Londoner Protokolls zu fassen; sonst stehe
unmittelbar die Revolution, oder was vielleicht noch schlimmer
wäre, ein allgemeines Gefühl tiefer politischer Verzweiflung
bevor. Ganz in diesem Sinne erfolgte am 23. der bayerische
Antrag, schleunige Prüfung der Erbfolgefrage, so daß Be-
richt darüber binnen acht Tagen zu erstatten wäre; Darm-
stadt schloß sich am 28. mit seinem Antrag auf Besetzung
Schleswigs zum Schutze aller Rechte an. Also nur mit
schwerer Sorge erfüllten an demselben Tage Kübeck und
Sydow den erhaltenen Befehl, die Inpfandnahme Schleswigs
zum Zweck der Aufrechthaltung der verhaßten Verträge von
1852 zu begehren. Die beiden Systeme traten sich damit
in möglichst schroffer Härte entgegen.