Zweifel über die Thronfolge. 13
Aber bedenklicher und dringender schien es in Hinsicht des
Augustenburger Anspruchs auf die Herzogthümer zu stehen,
denn wie einst Herzog Friedrich, war seither auch dessen Sohn
Christian von Augustenburg bei jedem Anlaß für die Landes-
rechte eingetreten und hatte damit einigen Einfluß bei den
Ständen der Herzogthümer gewonnen. Unter allen Umständen
würde es schwer sein, in Schleswig-Holstein eine andere Thron-
folge als die seinige zur Anerkennung zu bringen, und die
Schwierigkeit könnte zur Unmöglichkeit werden, wenn die
Herzogthümer wieder in einem gemeinsamen Landtag ein un-
besiegbares gesetzliches Organ ihres Willens besäßen. Hievon
also wollte der König nichts wissen. Die Frage läge nun
nahe genug: wenn die Einführung der weiblichen Linie in
die Herzogthümer auf so starke Hindernisse stieß, warum dann
die Integrität des Gesammtstaats nicht durch die umgekehrte
Maaßregel, durch die Berufung Augustenburg's auch auf den
dänischen Thron unter Abänderung des Gesetzes von 1660
bewirken? Der König hatte durchaus keine Vorliebe für die
Prinzessin Charlotte, auf deren Verzicht es dann angekommen
wäre; auch besaß die Dame keine Partei in Kopenhagen, die
ihr Beistand gegen ein Gesetz zu Gunsten Augustenburg's
geleistet hätte.
Warum also geschah dies nicht? Warum wurde der
Weg eingeschlagen, der von hier ab unaufhaltsam zur Zer-
trümmerung des Gesammtstaats geführt hat?
Zum Theil mag eine persönliche Stimmung des Königs
eingewirkt haben: wenn ihm die Prinzessin gleichgültig war, so
hatte er den alten Haß gegen Augustenburg im Herzen wohl
bewahrt. Vor Allem aber sträubte er sich gegen eine Ande-
rung des Königsgesetzes von 1660, welches für Dänemark