Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Ablehnung des Antrags der Großmächte durch den Bundestag. 213 
nach Erneuerung des Rheinbundes, aber die Möglichkeit einer 
französischen Anlehnung erschien doch für den Nothfall sehr 
beruhigend; immer schien Frankreich der Augustenburger Sache 
gewonnen, und man konnte um so unbedenklicher am Bundes- 
tage vorwärts gehen. Auf den 14. Januar, den Tag, an 
welchem in Wien Bismarck's Amendement erwogen wurde, 
war die Abstimmung über den Antrag vom 28. December 
anberaumt. Kübeck und Sydow hatten berichtet, daß sie 
höchstens auf fünf bis sechs Stimmen rechneten, und darauf 
umgehend die Weisung empfangen, gleich nach der Ablehnung 
im Namen beider Regierungen die Erklärung abzugeben, daß 
dieselben hienach die Inpfandnahme Schleswigs als euro- 
päische Großmächte unabhängig vom Bunde vollziehen würden. 
So geschah es. Mit den Großmächten stimmten nur Kur- 
hessen, Mecklenburg und die Kleinstaaten der 16. Curie; 
der Antrag war also verworfen, und die Gesandten verkün- 
deten sofort die Entschließung der beiden Großmächte. Da 
war denn Überraschung, Verwirrung, Entrüstung gewaltig. 
Bayern erhob sich mit feierlicher Verwahrung aller Rechte 
des Bundes, obwohl schwer zu sagen gewesen wäre, welches 
Recht des Bundes durch preußische Besetzung eines nicht zum 
Bunde gehörigen Landes bedroht oder durch Erzwingung 
vertragsmäßiger, vom Bunde feierlich acceptirter Pflichten 
verletzt würde. Indessen, eine große Anzahl Stimmen schloß 
sich der Verwahrung an, und Sachsen verstieg sich sogar 
zum offenen Proteste gegen den Durchmarsch der nach Schles- 
wig bestimmten Truppen durch das jetzt unter Bundes- 
verwaltung stehende Holstein. Diese Stimmungen setzten sich 
dann mit verstärktem Ausdruck in die Volksvertretungen, 
Volksvereine und Volksversammlungen fort. Der Magistrat
	        
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