Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Englischer Antrag auf Aufschub der militärischen Operationen. 221 
Einigen Anklang bei den außerdeutschen Höfen fand nur 
der Vorschlag eines Aufschubs der militärischen Operationen, 
um Dänemark Raum zur gesetzmäßigen Aufhebung der 
Novemberverfassung zu gewähren. Frankreich, Rußland und 
Schweden empfahlen denselben in Berlin. Indessen räumte 
Napoleon gleich bei dem ersten Gespräche dem Grafen Goltz 
ein, daß es sich hier nicht um ein plötzliches Ultimatum, 
sondern um ein letztes Wort nach zwölfjähriger Geduld bei 
Nichterfüllung der Verträge und nach dreimonatlichen Pro- 
testen gegen offenen Vertragsbruch handle, und jeder Zweifel 
schwand, als England den Vorschlag in geschäftlicher For- 
mulirung vorlegte. Die deutschen Mächte, hieß es, sollten 
anstatt der materiellen Garantie durch die Besetzung Schles- 
wigs die diplomatische Garantie eines durch alle Theilnehmer 
des Londoner Vertrags zu unterzeichnenden Protokolls an- 
nehmen, durch welches Dänemark sich verpflichtete, seinem 
Reichsrathe die Aufhebung der Verfassung für Schleswig 
vorzuschlagen und die Annahme des Antrags durch den 
Reichsrath nach besten Kräften zu erstreben. Lord Palmerston 
übergab dem Grafen Bernstorff den Antrag mit drohenden 
Worten für den Fall der Ablehnung; der Graf fragte, ob 
England die Aufhebung der Verfassung garantire; Palmerston 
entgegnete, das sei nicht nöthig, da, wenn Dänemark den 
Vorschlag ablehne, alle Mächte Deutschlands Recht anerkennen 
und den Dänen jede Unterstützung weigern würden. Der 
Werth des englischen Antrags wurde sofort durch Dänemark 
selbst in grelles Licht gerückt, indem Minister Monrad damals 
dem Landthing erklärte, es sei schwer zu sagen, was man bei 
einer Unterhandlung mit Deutschland hinsichtlich Schleswigs 
verlangen solle; leichter sei es anzugeben, was man niemals
	        
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