Englischer Antrag auf Aufschub der militärischen Operationen. 221
Einigen Anklang bei den außerdeutschen Höfen fand nur
der Vorschlag eines Aufschubs der militärischen Operationen,
um Dänemark Raum zur gesetzmäßigen Aufhebung der
Novemberverfassung zu gewähren. Frankreich, Rußland und
Schweden empfahlen denselben in Berlin. Indessen räumte
Napoleon gleich bei dem ersten Gespräche dem Grafen Goltz
ein, daß es sich hier nicht um ein plötzliches Ultimatum,
sondern um ein letztes Wort nach zwölfjähriger Geduld bei
Nichterfüllung der Verträge und nach dreimonatlichen Pro-
testen gegen offenen Vertragsbruch handle, und jeder Zweifel
schwand, als England den Vorschlag in geschäftlicher For-
mulirung vorlegte. Die deutschen Mächte, hieß es, sollten
anstatt der materiellen Garantie durch die Besetzung Schles-
wigs die diplomatische Garantie eines durch alle Theilnehmer
des Londoner Vertrags zu unterzeichnenden Protokolls an-
nehmen, durch welches Dänemark sich verpflichtete, seinem
Reichsrathe die Aufhebung der Verfassung für Schleswig
vorzuschlagen und die Annahme des Antrags durch den
Reichsrath nach besten Kräften zu erstreben. Lord Palmerston
übergab dem Grafen Bernstorff den Antrag mit drohenden
Worten für den Fall der Ablehnung; der Graf fragte, ob
England die Aufhebung der Verfassung garantire; Palmerston
entgegnete, das sei nicht nöthig, da, wenn Dänemark den
Vorschlag ablehne, alle Mächte Deutschlands Recht anerkennen
und den Dänen jede Unterstützung weigern würden. Der
Werth des englischen Antrags wurde sofort durch Dänemark
selbst in grelles Licht gerückt, indem Minister Monrad damals
dem Landthing erklärte, es sei schwer zu sagen, was man bei
einer Unterhandlung mit Deutschland hinsichtlich Schleswigs
verlangen solle; leichter sei es anzugeben, was man niemals