18 Die alte Verfassung Schleswig-Holsteins.
Selbstsicherheit lediglich als einen Kampf moderner Ideale
gegen verrottete Mißbräuche einer feudalen Vergangenheit an-
zusehen sich gewöhnte.
Man erkennt sofort, in wie weit diese Agitation. des
jungen Dänemark den Wünschen des alten Königs förderlich
sein konnte. Der König dachte nicht an ein Aufgeben Hol-
steins unter irgend welchen Umständen und haßte von
Herzensgrund die demokratischen Grundsätze des Kopenhagener
Vereins; was er wollte, war die gesicherte Einheit des Ge-
sammtstaats unter einer im Wesentlichen unbeschränkten
Monarchie. Aber nach seinem Entschlusse über die künftige
Thronfolge gab es einen entscheidenden Punkt, wo ihm die
Wühlerei der Demokraten willkommen war: dies war die
gemeinsame Abneigung gegen die enge Verbindung der beiden
Herzogthümer. Ob man in Schleswig deutsch oder dänisch
sprach, daran war ihm wenig gelegen; aber daß die Selb-
ständigkeit Schleswigs, die auf seiner Verbindung mit Holstein
beruhte, angefochten wurde, paßte in sein System. So ließ
er die eiderdänische Partei trotz ihres politischen Radicalismus
gewähren und gedeihen; er fühlte sich stark genug, sie zu
bändigen, wenn sie sich einmal gegen seine eigenen Kronrechte
erheben sollte, und ihre doctrinären Übertreibungen hinsichtlich
der Sprachenfrage in Schleswig oder der Abtretung Holsteins
meinte er zur rechten Zeit und mit staatsmännischer Kraft
im Zaume zu halten. Ganz im Sinne der Eiderdänen ver-
anlaßte er 1836 den Professor Paulsen, eine rechtsgeschicht-
liche Abhandlung herauszugeben, welche zunächst für Schles-
wig die weibliche Erbfolge nach dem Königsgesetze behauptete.
In den Herzogthümern war Überraschung und Unwille groß,
und ein Augustenburger Agent, Barth, lieferte 1837 eine