Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

18 Die alte Verfassung Schleswig-Holsteins. 
Selbstsicherheit lediglich als einen Kampf moderner Ideale 
gegen verrottete Mißbräuche einer feudalen Vergangenheit an- 
zusehen sich gewöhnte. 
Man erkennt sofort, in wie weit diese Agitation. des 
jungen Dänemark den Wünschen des alten Königs förderlich 
sein konnte. Der König dachte nicht an ein Aufgeben Hol- 
steins unter irgend welchen Umständen und haßte von 
Herzensgrund die demokratischen Grundsätze des Kopenhagener 
Vereins; was er wollte, war die gesicherte Einheit des Ge- 
sammtstaats unter einer im Wesentlichen unbeschränkten 
Monarchie. Aber nach seinem Entschlusse über die künftige 
Thronfolge gab es einen entscheidenden Punkt, wo ihm die 
Wühlerei der Demokraten willkommen war: dies war die 
gemeinsame Abneigung gegen die enge Verbindung der beiden 
Herzogthümer. Ob man in Schleswig deutsch oder dänisch 
sprach, daran war ihm wenig gelegen; aber daß die Selb- 
ständigkeit Schleswigs, die auf seiner Verbindung mit Holstein 
beruhte, angefochten wurde, paßte in sein System. So ließ 
er die eiderdänische Partei trotz ihres politischen Radicalismus 
gewähren und gedeihen; er fühlte sich stark genug, sie zu 
bändigen, wenn sie sich einmal gegen seine eigenen Kronrechte 
erheben sollte, und ihre doctrinären Übertreibungen hinsichtlich 
der Sprachenfrage in Schleswig oder der Abtretung Holsteins 
meinte er zur rechten Zeit und mit staatsmännischer Kraft 
im Zaume zu halten. Ganz im Sinne der Eiderdänen ver- 
anlaßte er 1836 den Professor Paulsen, eine rechtsgeschicht- 
liche Abhandlung herauszugeben, welche zunächst für Schles- 
wig die weibliche Erbfolge nach dem Königsgesetze behauptete. 
In den Herzogthümern war Überraschung und Unwille groß, 
und ein Augustenburger Agent, Barth, lieferte 1837 eine
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.