Erklärung der Hinfälligleit der Verträge von 1852. 313
6. März eingeräumt und in der Verwerfung der von Däne-
mark für die Conferenz verlangten Basis bethätigt. So konnte
in der Sitzung des 12. Mai im Namen aller deutschen Mächte
Graf Bernstorff der Conferenz die Erklärung abgeben, daß,
nachdem die Verträge von 1852 hinfällig geworden, Deutsch-
land zur Erwägung jeder neuen Combination bereit sei,
welche zu einem festen und dauernden Frieden führen könne,
ohne wohl erworbene Rechte zu verletzen. An diesen letzten
Satz, welcher die Erbfolgefrage offen hielt, waren Apponyi
und Biegeleben schwer herangegangen, Beust aber hatte sie
darauf hinweisen können, daß schon bei der holsteiner Bundes-
cxecution unter Zustimmung Osterreichs ein solcher Vorbehalt
Statt gefunden habe, der ja an sich über das Resultat nicht
das Geringste entscheide; und da Bernstorff in gleichem Sinne
fest blieb, hatten die Osterreicher sich endlich gefügt. In der
Conferenz entzündete die Erklärung eine lebhafte Discussion,
bei welcher Clarendon mit polemischer Schärfe und Brunnow
mit elegischer Wehmuth die Rechtsbeständigkeit des Londoner
Protokolls betonten, Krieger und Bille aber, in wunderbarem
Contrast zu den zahllosen eiderdänischen Programmen, nichts
Anderes zulassen wollten, als die herrliche Gesammtverfassung
von 1852. Natürlich blieb Bernstorff äußerst ruhig bei seiner
Erklärung, und die Conferenz beschloß, in der nächsten Sitzung,
am 17. Mai, zu vernehmen, welch' ein neues System die
deutschen Mächte jetzt vorzuschlagen gedächten.
Bismarck war Anfangs nicht der Meinung, sich schon
jetzt darauf einzulassen. Unser Zweck, sagte er, ist die recht-
liche Sicherstellung der Herzogthümer; nachdem das Experiment
von 1852 sich so völlig verfehlt erwiesen hat, sind wir bereit,
jeden neuen Vorschlag zu erwägen, aber keineswegs verpflichtet,