Der Antrag Algreen-Ussing. 25
October 1844 stellte dei Bürgermeister von Kopenhagen,
Algreen-Ussing, auf dem Landtage zu Rothschild den Antrag:
der König wolle feierlich erklären, daß die dänische Monarchie
ein einziges ungetheiltes Reich bilde, welches untheilbar nach
der Bestimmung des Königsgesetzes vererbt werde, und daß
er alle Maaßregeln treffen wolle, um jedes Unternehmen von
Seiten der Unterthanen, welches auf Lösung der Verbindung
einzelner Staatstheile gerichtet sei, zu hindern. Die Kunde
von diesem Antrage flog mit Blitzesschnelle durch die Herzog-
thümer und bewirkte sofort eine starke Aufregung. Es war
der berechtigte Zorn, daß ein dänischer Provinzialtag über
die Erbfolge der Herzogthümer abzusprechen unternahm; es
war noch mehr die tiefe Entrüstung, daß das dänische Königs-
gesetz, welches niemals in diesen Landen Rechtskraft gehabt,
jetzt dem selbständigen Schleswig-Holstein auferlegt werden
sollte. Alle Orte und Kreise riefen den gerade versammelten
holsteiner Landtag an, für die Freiheit Schleswig-Holsteins
einzutreten, und dieser beschloß eine energische Erklärung, in
welcher er dem dänischen Vorgehen die drei Grundsätze ent-
gegenhielt, daß die Herzogthümer selbständige, daß sie eng
verbundene Staaten seien, und daß sie im Mannsstamme
vererbten. Dem Könige war dies Alles äußerst widerwärtig.
Einen Augenblick hatte er den Gedanken, es würde doch
unerläßlich sein, das große Werk mit der gründlichen Ab-
trennung Schleswigs von Holstein zu beginnen. Er schrieb
dem Prinzen von Noer, was denn der Lärm bedeute; er
denke nicht daran, Schleswig dem eigentlichen Dänemark ein-
zuverleiben; es handle sich bei Algreen-Ussing's sonst recht
ungeschicktem Antrag lediglich um die Erhaltung des bestehenden
Staats, und diese müsse jeder Patriot ebenso lebhaft wie