330 Ausgang der Londoner Conferenz.
begehren werde, z. B. eine Militärconvention, welche das
schleswig-holsteinische Heerwesen von Preußen abhängig mache;
es werde Osterreichs Aufgabe sein, dem Herzog die volle
Souveränität zu bewahren. Es könne die Frage entstehen,
in welcher Art und Form werde der Herzog in seine Souve-
ränität eingeführt, an wen werden durch Dänemark zunächst
die Herzogthümer abgetreten werden? Es scheine am natür-
lichsten, daß die Abtretung an die Sieger erfolge, wie es
1859 mit der Lombardei geschehen sei. Dann würde Oster=
reich hinsichtlich Augustenburg's wohl auf ein contradictorisches
Verfahren Gewicht legen, etwa vor einem europäischen Schieds-
gericht; vielleicht aber könnte die Einsetzung des Herzogs
auch ohne rechtliche Procedur durch einen europäischen Act
erfolgen. Ubrigens werde Osterreich nicht säumen, sobald
die schleswig-holsteinische Frage geregelt sei, auf sein großes
Unternehmen, die deutsche Bundesreform, zurückzukommen.
Wie man sieht, war das Programm so vollständig wie
möglich. Beust und Pfordten hätten nicht anders schreiben
können. Ehe Preußen noch eine Sylbe über Militärconvention
und Ahnliches geäußert hatte, wurde ihm angekündigt, daß
der einzige Lohn für seine Anstrengungen, daß Deutschlands
einziger Gewinn aus dem gefahrenschwangern Kriege, die Er-
richtung eines neuen kleinen Mittelstaats sein würde, vor-
behaltlich einer Wiederholung des Frankfurter Fürstentags,
dem sich dann nach so wohl empfangener Lection Preußen
schwerlich wieder entziehen würde. Wunderlich nahm sich in
dem Programm nur der Satz aus, daß Dänemark die Herzog-
thümer an die beiden Sieger abtreten sollte, wo dann doch
der preußische Sieger ein Wort bei der Verfügung über sein
neues Eigenthum mitzureden hätte.