Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

332 Ausgang der Londoner Conferenz. 
Redaction ihres Antrags mit der größten Vorsicht fest: „Die 
deutschen Mächte begehren die Constituirung Schleswig-Hol- 
steins als eines selbständigen Staats unter der Souveränität 
des Erbprinzen von Augustenburg, da dieser nicht bloß, in 
den Augen Deutschlands, die meisten Rechtsansprüche auf die 
dortige Thronfolge besitzt, so daß seine Anerkennung durch 
den Bundestag gesichert ist, sondern auch die Stimmen der 
ungeheuren Mehrheit der dortigen Bevölkerung ohne Zweifel 
für sich hat.“ Eine Anerkennung der Augustenburger An- 
sprüche durch Preußen selbst war also sorgfältig vermieden; 
als einziges Motiv des Antrags erschien die Volksstimmung 
in den Herzogthümern und die Ansicht des Bundestags: 
nicht aus Gründen also eines festen Rechts, sondern einer 
leichteren Ausführbarkeit wurde Augustenburg vorgeschlagen. 
Unterdessen hatten die Grafen Russell und Clarendon 
ihren Theilungsplan mit den übrigen Neutralen besprochen. 
Da weder Frankreich noch Rußland zum Schutze der dänischen 
Integrität einen Krieg gegen Deutschland beginnen wollten, 
ohne ihren Beistand aber sogar Palmerston die Rathsamkeit 
des Einlenkens begriff, so begleitete allgemeiner Beifall den 
englischen Vorschlag, wenigstens die dänischen und die ge- 
mischten Bezirke Schleswigs für Christian IX. zu erretten. 
Als künftige Grenze sollte die Schlei und das Danewerk fest- 
gesetzt, auf dem künftig deutschen Antheil aber weder Festungen 
noch befestigte Häfen angelegt, über das künftige Schicksal 
desselben nicht ohne Zustimmung seiner Bevölkerung verfügt, 
sodann deutscher Seits auf jede weitere Einmischung in die 
innern Angelegenheiten Dänemarks verzichtet, und endlich dem 
dänischen Könige der Rest seiner Besitzungen durch die Groß- 
mächte Europas garantirt werden. Bernstorff, ebenfalls von
	        
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