Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Vorschlag der deutschen Mächte auf Einsetzung Augustenburg's. 333 
Russell in's Vertrauen gezogen, verhehlte ihm nicht, daß die 
Schleilinie in der Sache zweckwidrig, das Verbot befestigter 
Plätze aber für Deutschland ehrwidrig sein würde. Jedoch, 
die Neutralen blieben bei ihrem Texte; es wurde verabredet, 
daß in der Sitzung zuerst Bernstorff die deutsche For- 
derung, und dann Russell den englischen Gegenantrag stellen 
sollte. 
Dies geschah also am 28. Mai. Sofort nahm Brunnow 
das Wort, um mit gewohntem sentimentalem Pathos seine 
schmerzliche Überraschung über die deutscher Seits begehrte 
Zerreißung der dänischen Monarchie auszusprechen, den An- 
trag mit lebhaftem Bedauern abzulehnen, allen Mitbewerbern 
Augustenburg's, insbesondere dem Großherzog von Oldenburg, 
alle Rechte vorzubehalten. Graf Wachtmeister erklärte, nach 
seinen Instructionen sei es ihm nicht erlaubt, in eine Be- 
rathung des deutschen Antrags einzutreten, geschweige denn, 
ihm zuzustimmen. Ebenso entschieden sagte Quaade, wenn 
er schon den deutschen Antrag vom 17. Mai für unannehmbar 
erklärt habe, so könne er um so weniger sich auf eine Dis- 
cussion des heutigen einlassen. Da auch der Fürst Latour dem 
englischen Antrage in dessen ganzem Umfange beitrat, so war 
mithin hier, im Rathe Eurdpas, die Erhebung Augustenburg's 
mit allen Stimmen außer den deutschen zurückgewiesen. Die 
deutschen Bevollmächtigten besprachen darauf den englischen 
Vorschlag. Graf Bernstorff sagte, die deutschen Mächte 
müßten in jeder Theilung Schleswigs eine große Abschwächung 
ihres berechtigten Begehrens erblicken, würden aber wahr- 
scheinlich im Interesse des Friedens sich zu einer solchen Con- 
cession im Princip herbeilassen, allerdings unter Vorbehalt 
einer richtigern Feststellung der Grenze und voller Freiheit
	        
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