Vorschlag der deutschen Mächte auf Einsetzung Augustenburg's. 333
Russell in's Vertrauen gezogen, verhehlte ihm nicht, daß die
Schleilinie in der Sache zweckwidrig, das Verbot befestigter
Plätze aber für Deutschland ehrwidrig sein würde. Jedoch,
die Neutralen blieben bei ihrem Texte; es wurde verabredet,
daß in der Sitzung zuerst Bernstorff die deutsche For-
derung, und dann Russell den englischen Gegenantrag stellen
sollte.
Dies geschah also am 28. Mai. Sofort nahm Brunnow
das Wort, um mit gewohntem sentimentalem Pathos seine
schmerzliche Überraschung über die deutscher Seits begehrte
Zerreißung der dänischen Monarchie auszusprechen, den An-
trag mit lebhaftem Bedauern abzulehnen, allen Mitbewerbern
Augustenburg's, insbesondere dem Großherzog von Oldenburg,
alle Rechte vorzubehalten. Graf Wachtmeister erklärte, nach
seinen Instructionen sei es ihm nicht erlaubt, in eine Be-
rathung des deutschen Antrags einzutreten, geschweige denn,
ihm zuzustimmen. Ebenso entschieden sagte Quaade, wenn
er schon den deutschen Antrag vom 17. Mai für unannehmbar
erklärt habe, so könne er um so weniger sich auf eine Dis-
cussion des heutigen einlassen. Da auch der Fürst Latour dem
englischen Antrage in dessen ganzem Umfange beitrat, so war
mithin hier, im Rathe Eurdpas, die Erhebung Augustenburg's
mit allen Stimmen außer den deutschen zurückgewiesen. Die
deutschen Bevollmächtigten besprachen darauf den englischen
Vorschlag. Graf Bernstorff sagte, die deutschen Mächte
müßten in jeder Theilung Schleswigs eine große Abschwächung
ihres berechtigten Begehrens erblicken, würden aber wahr-
scheinlich im Interesse des Friedens sich zu einer solchen Con-
cession im Princip herbeilassen, allerdings unter Vorbehalt
einer richtigern Feststellung der Grenze und voller Freiheit