Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Verhandlung über eine Theilung Schleswigs. 335 
schen Unterthanen anvertrauen. In höchster Aufregung, mit 
Thränen in der Stimme, rief Lord John dagegen, einen so 
beleidigenden Satz könne man den Dänen gar nicht einmal 
mittheilen. Nun, sagten Bernstorff und Beust, so befragt 
die Bevölkerung, und ihr werdet sehen, wie viel dänische 
Gesinnung im Norden der Schlei vorhanden ist. Hier freilich 
beeilte sich Apponyi, einzuschalten, daß er gegen eine Befragung 
der Landstände in Schleswig nichts zu erinnern hätte, aber 
die Anwendung des allgemeinen Stimmrechts ganz entschieden 
verbitten müsse. Fürst Latour erklärte, eine Volksabstimmung 
könne nicht über den Umfang der Abtretung, sondern nur 
in dem abgetretenen Theil über die Wahl des Herrschers 
Statt finden, jedesfalls müsse für Dänemark eine militärisch 
feste Grenze, wie die Schlei und das Danewerk, gesichert 
bleiben. Um die Neutralen etwas zu befänftigen, trat Bern- 
storff auf diese Seite der Frage ein: die deutschen Truppen 
hätten das Danewerk in zwei Tagen, Düppel aber erst nach 
mehreren Wochen genommen; es sei also auch in militärischer 
Beziehung die Schlei eine weniger sichere Grenze für Däne- 
mark, als weiter im Norden z. B. die Linie Flensburg- 
Tondern; allerdings habe er die letztere zu beantragen, keine 
Vollmacht; um so bestimmter aber müsse er das von den 
Neutralen begehrte Verbot von Befestigungen auf dem deut- 
schen Antheil zurückweisen. 
Mitten in diese Erörterungen hinein fiel dann zu all- 
gemeiner Überraschung eine Anzeige Brunnow's: durch den Hin- 
fall des Londoner Vertrags von 1852 seien die im Warschauer 
Protokoll reservirten Erbansprüche des Hauses Gottorp wieder 
aufgelebt; jedoch habe Kaiser Alexander, um seine hohe Un- 
eigennützigkeit zu bekunden, und um zugleich das Friedens-
	        
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