Bismarck und der Erbprinz von Augustenburg. 337
sie sich herbei, in Gnaden eine Bewilligung weiterer Waffen-
ruhe bis zum 26. anzukündigen, worauf dann die deutschen
Mächte, ungern genug, am 9. ihre Zustimmung erklärten.
Unterdessen hatte man in Preußen die Verhandlung mit
dem Erbprinzen begonnen. Der junge Fürst war eilig nach
Berlin gekommen, zeigte sich aber bei einem Gespräche mit
Bismarck, spät Abends am 1. Juni, sehr wenig beeifert,
auf die preußischen Wünsche einzugehen. Nach dem Antrage
vom 28. Mai, und vielleicht auch nach Notizen über die
neuesten Wiener Stimmungen, schien er sich bereits ganz als
souveränen Bundesfürsten zu fühlen, der verpflichtet sei, den
Rechten seines Hauses und seines Staats nichts zu vergeben.
Man besprach im Wesentlichen dieselben Punkte, welche auch
der Kronprinz in seiner Denkschrift vom 26. Februar betont
hatte. Der Prätendent bemerkte, daß er ohne Zustimmung
der schleswig-holsteinischen Volksvertretung sich zu keiner Land-
abtretung und keiner Beschränkung seiner Souveränität ver-
pflichten könne. Je größere Stücke Schleswigs man den
Dänen überlasse, desto weniger werde er auf der andern
Seite an Preußen dahingeben können. Über eine Militär-
convention werde sich reden lassen; die Bedingungen der mit
Coburg abgeschlossenen würden aber für Schleswig-Holstein
nicht zulässig sein. Man sollte, sagte er, mich nicht in
Paragraphen einschnüren, sondern mein Herz zu gewinnen
suchen. Wir hofften, erwiderte Bismarck, durch die Vertreibung
der Dänen Ihr Herz bereits gewonnen zu haben. Der Prinz
beeilte sich, diese Täuschung zu beseitigen. Die Herzogthümer,
sagte er, haben Preußen nicht gerufen; ohne Preußen würde
der Bund ihre Befreiung leichter und ohne lästige Bedin-
gungen bewirkt haben. Bismarck antwortete mit der Erinnerung
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. III.